Wirtschaft

Einigkeit bei Erbschaftsteuer

Apotheken weiterhin weitgehend verschont

cha | Bereits im Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungs­gericht Teile des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes für verfassungswidrig erklärt. Nun haben sich Bund und Länder nach langem zähen Ringen auf einen Kompromiss geeinigt. Dem müssen noch Bundestag und Bundesrat zustimmen.

Erst im Juni dieses Jahres hatte die Große Koalition einen Kompromiss zur Reform der Erbschaftsteuer verkündet. Nachdem dieser jedoch im Bundesrat scheiterte, mahnte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Professor Dr. Ferdinand Kirchhof, den Gesetzgeber zur Eile an: Sein erster Senat werde sich nach der Sommerpause Ende September „mit dem weiteren Vorgehen im Normenkontrollverfahren um das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz befassen“. Kurz vor knapp ist nun eine Einigung im Vermittlungsausschuss geglückt.

Interessant für die Apotheker ist dabei insbesondere, dass sich gegenüber dem Kompromiss vom Juni bezüglich der Verschonungsregelungen für Firmenerben nichts geändert hat. Damit bleiben die Steuerfreistellungen von 85% (Regelmodell) bzw. 100% (Optionsmodell) grundsätzlich weiter erhalten. Allerdings sinkt die Zahl der Beschäftigten, bis zu der eine Befreiung von der Erbschaftsteuer praktisch „automatisch“ erteilt wird, von 20 auf fünf Arbeitnehmer – was bedeutet, dass in Zukunft wesentlich mehr Erben von Apotheken vom sogenannten Lohnsummentest betroffen sein werden.

Weiterhin interessant für die Apotheker ist, dass der Kapitalisierungsfaktor, der zur Ermittlung des Firmenwerts herangezogen wird, nun auf 13,75 festgeschrieben und regelmäßig überprüft wird. Bislang lag er bei 17,86 – einem angesichts des momentanen Zinsniveaus unrealistischen Wert. Die Veränderung fällt aber für die Firmenerben weniger günstiger aus, als der Kompromiss vom Juni vorgesehen hatte.

Bei der Vererbung von Freizeit- und Luxusgegenständen will der Fiskus allerdings mitverdienen: Oldtimer, Yachten, Kunstwerke etc. sollen grundsätzlich nicht begünstigt werden. |

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