Gesundheitspolitik

Die Intention stimmt

Experten-Anhörung zum „Cannabis-Gesetz“

BERLIN (ks) | Schwer kranke Patienten sollen auf Kassenkosten einen leichteren Zugang zu Cannabis-Arzneimitteln bekommen. Experten begrüßten vergangene Woche in der Anhörung im Bundestags-Gesundheitsausschuss zwar die Intention des geplanten Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften. Im Detail gab es jedoch deutliche Kritik.

Eine zentrale Frage war, wie damit umzugehen ist, dass keine harten Evidenz-Belege für Cannabis zu medizinischen Zwecken vorliegen. Nicht zuletzt deshalb ist es Voraussetzung, dass eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht. Praktiker sehen sich allerdings durch ihre Erfahrungen mit Patienten bestätigt: Es gebe „keine Zweifel, dass Cannabis als Arzneimittel wirksam ist“, sagte etwa Prof. Dr. Kirsten R. Müller-Vahl vom Zentrum für Seelische Gesundheit an der Medizinischen Hochschule Hannover.

Kritischer sehen es Vertreter des GKV-Spitzenverbands. Sie betonten, bei den gesamten Plänen handele es sich um einen „Systembruch“, der mit seiner Präzendenzwirkung durchaus ängstigen ­könne. Erstmals werde ohne die Sicherheit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung die Erstattungsfähigkeit hergestellt. Es sei daher richtig, die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit an enge Voraussetzungen zu knüpfen. Antje Haas vom GKV-Spitzenverband wollte sich trotz dieser Bedenken „keine generelle Negativhaltung“ unterstellen lassen. Die Intention des Gesetzes trage man durchaus mit, betonte sie.

Zu viel Geld für Apotheken?

Zur Sprache kam auch die Ver­gütung der Apotheken. Sabine Dittmar, in der SPD zuständig für Apotheken, hakte beim GKV-Spitzenverband nach, der in seiner Stellungnahme die Preisbildung für die Abgabe von Cannabisblüten kritisiert hatte. Da es sich bei der Abgabe in der Apotheke um eine Abgabe von Stoffen in unveränderter Form handele, würde gemäß Arzneimittelpreisverordnung ein Aufschlag von 100 Prozent auf den Einkaufspreis der Apotheke berechnet. Wenn es um Pfefferminze oder Kamille geht, ist das für den GKV-Spitzenverband in Ordnung. Doch Cannabis schlage mit etwa 18 Euro pro Gramm zu Buche, erklärte ein Vertreter. Eine ganz andere Größenordnung. Warum sollte ein Apotheker für das Umfüllen eines Stoffes so unterschiedlich honoriert werden? Das sei nicht angemessen. Damit setze sich der Systembruch bei der Preisbildung fort.

Nicht zu Wort kam bei der Anhörung die ABDA. In ihrer schrift­lichen Stellungnahme hatte sie ­unter anderem gefordert, die zulässigen Applikationsformen zu definieren. Es sei inakzeptabel, Cannabis zu rauchen und für Kekse gebe es keine standardisierten Verfahren. Denkbar wäre beispielsweise eine Dampfinhalation. |

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