Wirtschaft

Millionenstrafe bestätigt

Hersteller müssen für Citalopram-Absprache büßen

BERLIN (ks) | Das Gericht der Europäischen Union hat die von der EU-Kommission verhängten Geldbußen gegen den Pharmakonzern Lundbeck sowie mehrere Generikahersteller bestätigt. Rund 150 Millionen Euro forderten die Wettbewerbshüter von den Unternehmen ein, weil sie sich zu einem verzögerten Markteintritt von Citalopram-Generika abgesprochen hatten.

Nach Ablauf des Grundpatents für das Antidepressivum Citalopram wäre es Generikaherstellern grundsätzlich möglich gewesen, in den Markt einzutreten. Doch es kam anders: Im Jahr 2002 schloss der Original-Hersteller Lundbeck mit vier Unternehmen, den Firmen Generics (UK – damals Tochter von Merck), Alpharma, Arrow und Ranbaxy insgesamt sechs Vereinbarungen. Der Deal: Die Generikaunternehmen verpflichteten sich, kein Citalopram auf den Markt zu bringen – dafür erhielten sie von Lundbeck hohe Zahlungen und andere Anreize. Beispielsweise kaufte Lundbeck Generikavorräte auf, bloß um sie zu vernichten.

Im Oktober 2003 erfuhr die Europäische Kommission von diesen Vereinbarungen. Am Ende jahrelanger Untersuchungen gelangte sie zum Ergebnis, dass Lundbeck und die Generikaunternehmen zumindest potenzielle Wettbewerber seien und die Vereinbarungen bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen darstellten.

Die Kommission verhängte daher im Jahr 2013 Gesamtgeldbußen in Höhe von 93,7 Millionen Euro gegen Lundbeck und von 52,2 Millionen Euro gegen die Generikahersteller.

Dagegen klagten die Unternehmen – allerdings erfolglos. Das ange­rufene Gericht der Europäischen Union bestätigte am Donnerstag in mehreren Urteilen die von der Kommission verhängten Geldbußen. Dabei geht es genauso wie die Kommission davon aus, dass die Unternehmen potenzielle Wettbewerber waren. Die Kommission habe dies gründlich geprüft. Auch sei die Kommission zu Recht zu dem Ergebnis gelangt, dass die streitigen Vereinbarungen eine ­bezweckte Wettbewerbsbeschränkung darstellten.

Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim Gerichtshof ­eingelegt werden. |

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