Gesundheitspolitik

Apotheker sollen Probleme bei Rabattverträgen lösen

Regierung will trotz Lieferengpässen am bestehenden System festhalten

BERLIN (bro/hfd) | Die Bundesregierung will am derzeitigen System der Rabattverträge festhalten. In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken schreibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG), dass Ärzte und Apotheker ihren Patienten den Austausch von Arzneimitteln erklären müssten. Auch beim Problem der Lieferengpässe von Arzneimitteln sieht das Gesundheitsministerium keinen akuten Handlungsbedarf. Weder zur Meldung ihrer Lieferprobleme an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) noch zur Arzneimittel­produktion auf Vorrat sollen die pharmazeutischen Unternehmen verpflichtet werden. Schließlich gebe es in den Apotheken und bei den Großhändlern einen Zwei­wochenvorrat bestimmter Arzneimittel. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) schlägt derweil vor, dass Apotheken Lieferengpässe von Arzneimitteln „protokollieren“ sollen.

Auf die Frage der „Linken“, welche Engpässe es im vergangenen Jahr gegeben habe, verweist die Regierung auf die Angaben verschiedener Behörden. Jeweils eine Tabelle beschreibt die nicht lieferbaren Arzneimittel und Impfstoffe. Die Linksfraktion bemängelt, dass diese Aufstellung nicht vollständig sei, sie enthalte nur 27 Arzneimittel-Lieferengpässe. Doch eine verpflichtende Meldung aller Lieferprobleme lehnt die Regierung weiterhin ab. Ebensowenig will sie die Pharmaindustrie zwingen, auf Vorrat zu produzieren. Apotheker und Großhändler seien bereits verpflichtet, für gewisse Medikamente einen Vorrat von zwei Wochen zu bilden.

In ihrer Anfrage ging die Linksfraktion auch auf das Thema Rabattverträge ein. Auch die ABDA hat wiederholt darauf hingewiesen, dass insbesondere Verträge mit nur einem Hersteller immer wieder für Versorgungsengpässe sorgten. Das BMG verweist hierzu auf das derzeit in Planung stehende Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG), in dem eine sechsmonatige Frist für die Hersteller vorgesehen ist, bevor sie einen neuen Rabattvertrag beliefern müssen. Die Mehrfachvergabe von Rabattverträgen sei schon heute möglich, „sie ist aber aufgrund unterschiedlicher Marktgegebenheiten bei Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der Versorgung nicht generell angezeigt.“ Auch andere Bedenken an den Arzneimittel-Rabattverträgen will die Bundesregierung nicht gelten lassen. So sei es die Verpflichtung der Heilberufler, die Patienten bei Präparatewechseln aufzuklären. Außerdem müssten Rabattverträge ohnehin lediglich alle zwei Jahre erfolgen, „sodass die Patienten vor häufigen Wechseln bewahrt werden“, schreibt das BMG.

Apotheker sollen Engpässe protokollieren

Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) setzt auf die Apotheker, wenn es um Lieferengpässe geht. Zwar fordert auch der vzbv in seiner Stellungnahme zum AM-VSG-Entwurf neben einer begrenzten Vorratshaltung von Importarzneimitteln in Krankenhausapotheken, dass die Hersteller zur Meldung ihrer Lieferprobleme verpflichtet werden. Doch auch die Apotheker könnten mithelfen: „Gleichermaßen sollten Apotheken entsprechend nicht verfügbare Medikamente protokollieren sowie entsprechende alternative Abgaben erfassen, damit die Versorgungsrelevanz von Lieferengpässen eingeschätzt werden kann“, schreibt der Verband. Das BfArM solle in regelmäßigen Abständen berichten. |

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