Gesundheitspolitik

eGK ist Pflicht

Digital sticht analog

BERLIN (az) | Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in einem Grundsatzurteil die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gebilligt. Ein Anspruch, die eGK nicht verwenden zu müssen, besteht demnach nicht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Bürger gewähre den Versicherten kein Recht auf Verhinderung der Digitalisierung und „Weiterleben in einer analogen Welt“, heißt es im Urteil. Dieses Recht verlange aber umgekehrt auch, dass Voraussetzungen und Umfang der Speicherung sensibler (Gesundheits-)Daten gesetzlich klar geregelt und nicht Vereinbarungen zwischen den beteiligten Behörden überlassen werden. (Urteil vom 21. Juni 2016, Az. L 11 KR 2510/15) |

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