Gesundheitspolitik

Apotheker vor Gericht

Heilpraktiker hielt Krebs für eine Entzündung

STUTTGART (hfd/ks) | Trotz vorheriger Krebsdiagnose stellte ein Heilpraktiker, der auch Apotheker ist, offenbar per Pendel eine Entzündung fest und behandelte eine Frau aus Österreich mit teuren homöopathischen Mitteln. Die Patientin starb. Nun wird ihm von der Staatsanwaltschaft fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.

Der Fall einer österreichischen Patientin mit Brustkrebs-Diagnose nahm ein tragisches Ende: Im Januar 2009 hatte diese sich an einen deutschen Heilpraktiker aus der Region Kelheim gewandt. Nach Medienberichten wollte sie vor einer Brustentfernung noch eine weitere Meinung einholen. Nach Informationen von DAZ.online ist besagter Heilpraktiker auch Apotheker und besaß in der Vergangenheit eine eigene Apotheke. Doch offenbar fand er später seine Berufung in einem anderen Heilberuf. Als die österreichische Patientin zu ihm kam, konnte er allerdings keinen Krebs erkennen, sondern diagnostizierte per Pendel nur eine Milchdrüsenentzündung. Dabei hatte die Patientin ihn laut Anklageschrift über die Diagnose wie auch die dringende Empfehlung der Ärzte für eine Operation informiert. Gut vier Jahre später verstarb sie. Nach drei weiteren Jahren verhandelte vergangene Woche das Amtsgericht Kelheim den Fall. Dem Angeklagten wird fahrlässige Tötung durch Unterlassung vorgeworfen. Laut Anklageschrift ging der Heilpraktiker davon aus, dass seine Diagnose richtig war. Zur Behandlung der vermeintlichen Entzündung verordnete er überwiegend homöopathische Präparate, die er selber herstellte und mit welchen er offenbar hohe Einnahmen machte.

Dabei hätte ihm klar sein müssen, dass diese Behandlung zur Krebstherapie ungeeignet war, wie ihm die Staatsanwaltschaft Regensburg vorwirft. Durch Fortsetzung seiner Diagnose und Behandlung habe der Heilpraktiker wissentlich verursacht, dass die Patientin bis zum April 2013 keine wirksame Behandlung vornehmen ließ – am Ende des Monats verstarb sie dann. Die Klageschrift geht davon aus, dass sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit deutlich länger gelebt hätte, wenn sie sich schulmedizinisch hätte behandeln lassen.

Falls das Gericht die Vorwürfe bestätigt, droht dem Angeklagten eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Haft. Wann mit einem Urteil zu rechnen ist, war letzte Woche noch nicht zu erfahren. Der Prozess wurde sogar erst einmal ausgesetzt. Sowohl der geladene Zeuge, der Bruder der verstorbenen Frau, der sich früher ebenfalls von dem Heilpraktiker behandeln ließ, wie auch die beiden Nebenkläger, der Ehemann und deren Tochter, waren nicht zum Termin erschienen. Lediglich deren Anwälte waren gekommen. |

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