Gesundheitspolitik

PTA pro Beratungs-Vergütung

Nach aufsichtsrechtlichem Einschreiten: PTA-Bundesverband sieht Gesetzgeber gefordert

BERLIN (bro/az) | Der Bundesverband Pharmazeutisch-technischer AssistentInnen (BVpta) fordert neue rechtliche Grundlagen für pharmazeutische Dienstleistungen. Der Verband reagiert damit auf den Widerstand von Kassen-Aufsichtsbehörden gegen Projekte zur Förderung der Arzneimitteltherapiesicherheit.

Dass einige Aufsichtsbehörden der Krankenkassen die Projekte der Apotheker anzweifeln, beunruhigt derzeit nicht nur die Apothekerverbände. Wie letzte Woche in der AZ berichtet („Dienstleistungshonorare unter Beschuss“), haben sowohl das Bundesversicherungsamt (BVA) als Aufsicht der bundesweiten Krankenkassen als auch einzelne Länderaufsichten – etwa das Bayerische Gesundheitsministerium – solche Dienstleistungsverträge im Visier. Das BVA verweist etwa darauf, dass es laut Apothekenbetriebsordnung eine Kernaufgabe der Apotheker sei, zu beraten und zu informieren – ohne dafür zusätzliches Geld zu kassieren.

Nun sind Diabetiker-Coaching, Schwangeren- oder Ernährungsberatung Felder, in denen sich auch PTA profilieren können und wollen. Der BVpta hat für die Aktivitäten der Behörden daher kein Verständnis. „Die jüngst bekannt gewordenen Bedenken des BVA gegenüber Verträgen zwischen Krankenkassen und Apotheken zu pharmazeutischen Dienstleistungen erfordern akut die Schaffung neuer rechtlicher Grundlagen“, sagte Sabine Pfeiffer, Bundesvorsitzende des BVpta.

Widerspruch zur AMTS-Förderung

Aus Sicht des PTA-Verbandes besteht ein „offenkundiger Widerspruch zwischen dem politischen Willen und der geltenden Gesetzeslage“. Denn die Förderung von AMTS-Projekten sei ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Die verstärkte Einbindung der Apotheken in die Maßnahmen für die Schaffung von mehr AMTS werde von Gesundheitspolitikern aller Bundestagsfraktionen als unverzichtbar angesehen, erklärte Pfeiffer. „Die PTA, die als pharmazeutisches Personal neben den Apothekern das Arzneimittel inklusive Beratung an Patienten abgeben dürfen, fordern zudem ein schnelles Handeln des Gesetzgebers.“

Der PTA-Verband warnt zudem davor, dass eine Auflösung weiterer Verträge dazu führen könne, dass die derzeit bestehende „Aufbruchsstimmung“ wieder aufgehoben werde. „Leidtragende wären dann die Patienten. Daher kann es keine Option sein, die Angelegenheit auf die lange Bank zu schieben. Es ist Zeit zu handeln – jetzt!“, sagte Pfeiffer.

Verständlicherweise vertritt DAV-Chef Fritz Becker die gleiche Position: „Die Apotheken können und wollen pharmazeutische Dienstleistungen für gesetzlich Versicherte erbringen, die über die mit der Arzneimittelabgabe verbundene Beratung und Information hinausgehen. Wir – Kassen, Apotheker, Patienten – benötigen allerdings unbedingt eine Klarstellung der Rechtsgrundlage.“ Dies hat die ABDA zuletzt offiziell in ihrer Stellungnahme zum 4. AMG-Änderungsgesetz gefordert. |

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