Gesundheitspolitik

Kommentar: (K)ein Grund zur Panik?

Christine Ahlheim

Die nun vorliegenden Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts im Prozess zur Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel sind für die deutschen Apotheker keineswegs erfreulich. Denn danach ist die Regelung, dass sich ausländische Versandapotheken an das deutsche Preisrecht halten müssen, wenn sie Arzneimittel nach Deutschland versenden, nicht mit Europarecht vereinbar (s. den Beitrag: „Generalanwalt rüttelt an Rx-Fixpreis-System“). Sollten die Luxemburger Richter dem folgen, wäre es zukünftig DocMorris und Co. erlaubt, mit Niedrigpreisen den deutschen Rx-Markt zu erobern. Dass sich davon deutsche Kollegen diskriminiert fühlen und per Klage das Festpreissystem zu Fall bringen würden, dürfte nur eine Frage der Zeit sein.

Doch so weit ist es noch lange nicht. Zwar folgt der EuGH meist den Schlussanträgen des Generalanwalts. Aber schon beim Versandhandelsurteil 2003 erachteten die Luxemburger Richter, anders als die Generalanwältin, ein Rx-Versandverbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes für europarechtskonform. Auch beim Fremdbesitzverfahren 2009 urteilte der EuGH, diesmal im Einklang mit dem Generalanwalt, im Sinne des Gesundheitsschutzes und bestätigte die deutsche Regelung.

Sollte der EuGH dennoch die Interessen der ausländischen Versender über den Gesundheitsschutz stellen, ist der Gesetzgeber gefragt. Er kann die befürchteten Auswüchse verhindern, indem er (europarechtskonform, s. o.) den Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln verbietet. Wenn die Politik es wirklich ernst meint mit ihren Bekenntnissen zu unserem Apothekensystem, dann – aber nur dann – besteht fürwahr kein Grund zur Panik …

Christine Ahlheim

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