Gesundheitspolitik

Gefängnisstrafen für Rx-Onlinehändler

Verschreibungspflichtige Arzneimittel aus Indien ohne Rezept abgegeben

BERLIN (ks) | Apotheker spielen und reich werden – das hatten die sieben Angeklagten über drei Jahre hinweg versucht. Und tatsächlich sollen sie mehrere Millionen Euro durch den Onlineverkauf von Rx-Arzneimitteln ohne Rezept verdient haben. Nun wurden drei von ihnen zu Haftstrafen verurteilt.

Gefängnisstrafen für Rx-Onlinehändler

Es ging eine ganze Weile gut: Über diverse Internetshops vertrieben die beiden Haupttäter Arzneimittel, die hierzulande entweder gar nicht oder nur auf Rezept – manche sogar nur auf BtM-Rezept – zu haben sind. Vor allem Potenzmittel wie Viagra® und Cialis® sowie Schlankheitsmittel, die in Deutschland nicht mehr auf dem Markt sind. So wurden etwa Acomplia® und Reductil® angeboten. Und selbst das war noch nicht alles: Beruhigungsmittel, Antidepressiva und sogar Antibiotika hatten die illegalen Arzneimittel-Dealer im Angebot. Dabei enthielten die Präparate, die die Ermittler später noch sicherstellen konnten, tatsächlich die Wirkstoffe, die sie versprachen.

Einer der beiden Haupttäter kümmerte sich in Deutschland um die Online-Geschäftsabwicklung, der andere agierte von den Niederlanden aus. Letzterer bezog seine ­Waren aus Indien; über die Niederlande, Großbritannien und Spanien gelangten sie in verschiedene Lagerräume rund um Duisburg, Gelsenkirchen und Essen. Verschickt wurden sie auf Bestellung, ein Rezept war nicht nötig. Gezahlt wurde per Überweisung, oft auf verschlungenen Wegen.

Doch das Geschäft flog auf. Der Zoll in Großbritannien hatte eine Warenlieferung gestoppt – die Ermittlungen führten nach Essen. Am 10. Mai fällte nun eine Strafkammer am dortigen Landgericht ihr Urteil. Zu je fünf Jahren und drei Monaten Haft wurden die beiden Haupttäter verurteilt, ein weiterer Täter bekam eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Vier Täter, die sich der Beihilfe schuldig machten, kamen mit Bewährungsstrafen davon.

Verurteilt wurden die Haupttäter wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz: Sie trieben Handel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter Umgehung der Apothekenpflicht – in einzelnen Fällen gab es auch Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Richter warnt vor illegalen Online-„Apotheken“

Nach einem Bericht der WAZ warnte der Richter in seiner Urteilsbegründung eindringlich vor den Gefahren illegaler Online-„Apothe­ken“. Auch und gerade weil die Arzneimittel die Original-Wirkstoffe enthielten, sei die unkontrollierte Bestellung im Internet riskant. Bei Missbrauch bestehe die Gefahr schwerer Schäden bis hin zum Tod. Deshalb bedürfe die Ausgabe der Medikamente der Kontrolle durch Ärzte und Apotheker. |

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Sie haben noch kein Abo?

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen. Die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)

oder

Sie registrieren sich bei DAViD und schalten anschließend Ihr bestehendes Abonnement für die Website frei.

config_id: user_is_logged_in_and_article_is_DAZ_plus

Jetzt abonnieren und weiterlesen!

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen - Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)

config_id: user_is_logged_out_and_article_is_DAZ_reg

Jetzt einloggen und weiterlesen!

oder

Abonnieren und die DAZ unbegrenzt lesen.

(Bitte beachten Sie, für den Abschluss eines Abos müssen Sie zunächst eine DAViD-Registrierung abschließen, die Zugangsdaten von DAZ.online sind nicht mehr gültig. Bitte registrieren Sie sich einmal neu. Sie werden auf die Registrierungsseite weitergeleitet, sollten Sie nicht eingeloggt sein.)