Gesundheitspolitik

Streit um Masernviren geht weiter

Arzt will vor BGH ziehen

RAVENSBURG (dpa) | Im kuriosen Streit um die Existenz von Masernviren will der Mediziner David Bardens unbedingt vor den Bundesgerichtshof (BGH) ziehen. Er habe eine sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, bestätigte eine BGH-Sprecherin gegenüber dpa.

Gibt der BGH dieser Beschwerde statt, könnte der Arzt gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vorgehen: Bardens hatte dort im Februar einen Prozess gegen den Impfgegner Stefan Lanka aus Langenargen am Bodensee verloren. Das OLG ließ eine Revi­sion damals nicht zu.

Der Zwist schwelt schon länger: Lanka hatte 2011 im Internet für denjenigen eine Prämie von 100.000 Euro ausgelobt, der die Existenz von Masernviren mit einer wissenschaftlichen Publikation belegen könne. Bardens hatte daraufhin mehrere wissenschaftliche Arbeiten eingereicht und sieht den Nachweis seitdem als erbracht an. Da der Impfgegner nicht zahlte, zog er vor das Landgericht Ravensburg, das ihm im März 2015 recht gab – und Lanka zur Begleichung der Wettschulden verpflichtete.

Doch das OLG urteilte im Februar völlig anders: Es habe sich nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben gehandelt, sondern um eine Auslobung, begründeten die Richter. Da bestimme allein der Auslober die Regeln. Der Impfgegner sei daher nicht verpflichtet, dem Mediziner die 100.000 Euro zu geben. |

Das könnte Sie auch interessieren

Oberlandesgericht Stuttgart

Erfolg für Impfgegner bei Masern-Wette

Keine 100.000 Euro für die Vorlage von Studien zur Existenz des Masern-Virus

BGH befasst sich nicht mit Masern-Streit

OLG Stuttgart: Impfgegner muss ausgelobte 100.000 Euro nicht zahlen

Masern-Streit: Impfgegner verschont

Wette um Existenz von Masern-Viren

Impfgegner muss 100.000 Euro zahlen

Gericht entscheidet: Impfkritiker muss 100.000 Euro zahlen – das Masernvirus existiert nachweislich

Kurioser Streit um Existenz des Masernvirus

BGH: Vermisste Feststellungen zur Geeignetheit der Rx-Preisbindung könnten nachgeholt werden

Eine Chance für EuGH 2.0?

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.