Gesundheitspolitik

Kommentar: Verdruss über Europa

Christine Ahlheim

Eigentlich ist die Europäische Union eine wunderbare Einrichtung, hat sie uns doch eine Zeitspanne von mehr als 70 Jahren ohne Krieg sowie weitgehende Sicherheit und großen Wohlstand gebracht. Dennoch beschleichen einen hin und wieder Zweifel, ob denn bei aller Freude darüber nicht einiges besser laufen könnte.

Speziell den Apothekern bereitet die EU immer dann Verdruss, wenn Regelungen auf den Prüfstand kommen, an denen in Deutschland (fast) niemand rütteln möchte. Nachdem der EuGH 2009 klarstellte, dass das deutsche Fremdbesitzverbot europarechtskonform ist, befasst er sich nun mit einer weiteren Grundfeste des deutschen Apothekenwesens, dem einheitlichen Ab­gabepreis für Rx-Arzneimittel (s. den Beitrag „Schlag­abtausch in Luxemburg“).

An und für sich hätte spätestens nach dem Urteil zum Fremdbesitz jedem klar sein können, dass die Zuständigkeit für das Gesundheitswesen ohnehin bei den einzelnen Mitgliedstaaten liegt. Darüber hinaus hat nicht nur der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe die deutschen Preisvorschriften bestätigt, sondern auch die AMG-Novelle von 2013 das Boni-Verbot gesetzlich geregelt. Doch nun geht die Zitterpartie weiter, und der Ausgang ist, wie immer bei einer Gerichtsverhandlung, ungewiss.

Dem europäischen Gedanken wäre es zuträglich, wenn den Bürgern solche und ähnliche Anlässe für Verdruss erspart blieben. Hilfreich wären hier (noch) klarere Regeln, für welche Bereiche die EU nicht zuständig ist – aber auch die Bereitschaft sowohl der EU-Kommission als auch des EuGH, eine Beschäftigung mit diesen Bereichen konsequent zu unterlassen.


Christine Ahlheim

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