Gesundheitspolitik

Aufräumen bei den Windeln

GKV-Spitzenverband: mehr Qualität bei Inkontinenzhilfen

BERLIN (ks) | Bessere Inkontinenzhilfen verspricht der GKV-Spitzenverband. Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Karl-Josef Laumann will genau schauen, ob die Ankün­digung auch wirklich in der Praxis ankommt.

Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU) hatte immer wieder auf die oft schlechte Qualität aufsaugender Inkontinenzhilfen hingewiesen. Nun zieht der GKV-Spitzenverband Konsequenzen: Die Qualitätsanforderungen an aufsaugende Inkontinenzhilfsmittel im Hilfsmittelverzeichnis würden „deutlich angehoben“.

Schnelle Flüssigkeitsaufnahme und hohe Flüssigkeitsbindung seien wesentliche Faktoren für eine hohe Produktqualität und effektive Versorgung, erklärt der Spitzenverband in einer Pressemitteilung. Als zusätzliche Qualitätsanforderungen habe man die Absorption von Gerüchen und die Atmungsaktivität festgeschrieben. Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, werden aus dem Hilfsmittelverzeichnis ge­strichen.

Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, ist überzeugt: „Die Versorgung wird sich jetzt nachhaltig verbessern. Von den rund 2200 für diesen Bereich im Hilfsmittelverzeichnis gelisteten Produkten werden sicherlich über 600 Produkte spätestens nach Ablauf von einem Jahr, also nach dem Ende der Übergangsfrist, nicht mehr abgegeben werden dürfen.“

Aufzahlungen hoffentlich bald Vergangenheit

Nun müssten Krankenkassen und Hersteller rasch die Versorgungsverträge überprüfen und ggf. anpassen. Kiefer: „Ich erwarte, dass in Zukunft kein Versicherter mehr Aufzahlungen leisten muss, um wirklich gut versorgt zu werden.“

Laumann sieht sich als Motor der Bewegung – genießt die Worte Kiefers aber noch mit Vorsicht: „Der GKV-Spitzenverband hat endlich auf die vielen Beschwerden der Patientinnen und Patienten reagiert und das Hilfsmittelverzeichnis geändert. Ich werde mir das allerdings weiterhin ganz genau anschauen. Denn Ankündigungen alleine reichen nicht.“

Laumann sieht die Krankenkassen sofort gefordert. „Es wäre unverantwortlich, die Übergangsfrist von einem Jahr bis zum Ende auszureizen. Versicherte, die auf vernünftige Inkontinenzhilfsmittel angewiesen sind, können nicht so lange warten.“ |

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