Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Ponatinib

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 18. Februar 2015 (BAnz AT 18.02.2015, B2) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Angaben zu ­Ponatinib – Aktualisierung der An­forderungen zur qualitätsgesicherten Anwendung – Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses über die Nutzenbewertung“ vom 22. Januar 2015 abgedruckt.*

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