Pharmazeutisches Recht

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Eribulin

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 16. Februar 2015 (BAnz AT 16.02.2015, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Eribulin (neues Anwendungsgebiet)“ vom 22. Januar 2015 abgedruckt.*

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