DAZ aktuell

Gesetzentwurf ist noch zu schwammig

ABDA prüft „intensiv“ Anti-Korruptions-Straftatbestand

BERLIN (jz/lk) | Die ABDA will die Zeit, die den Verbänden für ihre Stellungnahme zum von der Bundesregierung geplanten Anti-Korruptions-Straftatbestand im Gesundheitswesen noch bleibt, für eine „intensive Prüfung nutzen“. Andere Verbände hatten sich vergangene Woche bereits sehr kritisch geäußert: Einigen ist die Formulierung im Gesetzentwurf zu ungenau. Sie befürchten, dass sinnvolle und gewollte Kooperationsformen in Zukunft kriminalisiert werden könnten. Ähnliche ­Befürchtungen hat man auch bei der ABDA.

Gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen prüft die ABDA nach Angaben ihres Sprechers den vorliegenden Entwurf aus dem Bundesjustizministerium. Bis zum 10. April laufe die Stellungnahmefrist. Diese Zeit werde man auch ausschöpfen. Klar sei aber bereits jetzt, betont Reiner Kern, dass es eindeutige Regeln geben müsse. „So klar, dass jeder potenziell Betroffene genau weiß, ob er sich strafbar macht oder nicht.“ Es dürfe keine Grauzone bestehen bleiben und die Apotheken dürften auch nicht allein gelassen werden. Insoweit werde man genau prüfen, an welcher Stelle und auf welche Weise der Gesetzentwurf von Heiko Maas (SPD) weiter konkretisiert werden müsse.

Dass ein neuer Straftatbestand für korruptives Handeln im Gesundheitswesen verabschiedet werden wird, ist inzwischen ziemlich sicher: Am 6. Februar wurde im Bundesrat über den Gesetzentwurf aus Bayern diskutiert. Dabei zeigten Länder und Bundesregierung in weiten Teilen große Übereinstimmung.

Uneins war man sich zum einen bei der Frage, wer konkret von einem neuen Korruptionsparagraf betroffen sein soll – nur verkammerte (Bayern-Entwurf) oder alle Heilberufe (Entwurf der Bundesregierung). Bayern plädiert zudem ­dafür, Korruption im Gesundheits­wesen nicht als Antrags-, sondern als Offizialdelikt einzustufen. Alle Verdachtsfälle müssten auf den Tischen von Staatsanwälten landen, fordert Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU). |

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