DAZ aktuell

ABDA-Forderungen wurden nicht berücksichtigt

1. Runde für GKV-Versorgungsstärkungsgesetz und Präventionsgesetz im Bundesrat

BERLIN (lk) | Im ersten Durchgang seiner Beratungen zu den von der Bundesregierung vorlegten Ent­würfen zum Präventionsgesetz und zum GKV-Versorgungsstärkungs­gesetz (GKV-VSG) hat der Bundesrat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag grundsätzlich Zustimmung signalisiert. Beim GKV-VSG bekräftigte die Länderkammer in der ­Abstimmung der Änderungs­anträge ihre Ansicht, dass das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates bedarf.
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Alle Kreuzchen vorhanden? Die ABDA hatte gefordert, dass die Überprüfung des Impfstatus in der Apotheke als honorierte Leistung in das Präventionsgesetz aufgenommen wird. Leider vergeblich!

Nach dem Votum des Bundesrates befasst sich zunächst der Bundestag mit den Gesetzesvorlagen. Dann folgt eine zweite Beratung in der Länderkammer mit abschließender Schlussabstimmung. Mit Blick auf das Präventionsgesetz zeigte sich die parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Ingrid Fischbach (CDU), zuversichtlich, dass nach mehreren gescheiterten Anläufen jetzt ein Präventionsgesetz verabschiedet werden könne. Die Bundesregierung werde die Änderungsanträge der ­Länder diskutieren und „zu einem ­Ergebnis kommen“.

Überprüfung des Impfstatus gegen Honorar kommt nicht

Nicht aufgegriffen wurde von den Ländern die ABDA-Forderung, die Überprüfung des Impfstatus der Bevölkerung als honorierte Leistung durch die Apotheker zu übernehmen. Außerdem hatte die ABDA vorgeschlagen, dass Apotheker im Rahmen der Diabetes-Prävention Risiko- und Bluttests durchführen sollten.

Viele Korrekturwünsche beim GKV-VSG

Zum GKV-Versorgungsstärkungsgesetz meldete der Bundesrat zahlreiche Änderungswünsche an. Korrekturen fordert die Länderkammer unter anderem bei der Arzneimittelzulassung. Die Länder sorgen sich um Neuentwicklungen von Antibiotika. Auf Zustimmung stößt im Bundesrat die ­Festschreibung des Kassenabschlages auf 1,77 Euro.

Keine Mehrheit im Bundesrat fand der vom Gesundheitsausschuss der Länderkammer ausgegangene Änderungsvorschlag, dass Klinikärzte regelmäßig und nicht nur vor Wochenenden und Feiertagen Arzneimittel für drei Tage abgeben dürfen. Die kontinuier­liche Versorgung mit dringend benötigten Arzneimitteln habe sich beim Übergang vom stationären in den ambulanten Sektor „als problematisch erwiesen“, hieß es im Änderungswunsch des Gesundheitsausschusses. Das ApoG sollte so angepasst werden, dass Arzneimittel „für längstens drei Tage“ abgegeben werden dürften. Außerdem sollte die Einschränkung, dass Medikamente nur vor Wochenenden und Feiertagen abgegeben werden dürfen, gestrichen werden. Für diesen Vorschlag fand sich jedoch im Plenum keine Mehrheit. |

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