Aus den Ländern

Bayerische Apothekerversorgung

Landesauschusssitzung mit Wahlen und aktuellen Daten

Die diesjährige Sitzung des Landesausschusses der Bayerischen Apothekerversorgung fand am 14. Oktober in München statt.

Der Landesausschuss wählte den Vorstand für die Amtsperiode 2015 – 2018:

Vorsitzender: Thomas Benkert,

1. Stellvertreter: Dr. Andreas Kiefer,

2. Stellvertreter: Dr. Günther Hanke,

3. Stellvertreter: Manfred Saar.

Sodann wählte er in den Verwaltungsausschuss der Bayerischen Apothekerversorgung für dieselbe Amtsperiode:

aus Bayern: Thomas Benkert, Johannes Metzger, Cynthia Milz, Jutta Rewitzer,

aus Baden-Württemberg: Dr. Günther Hanke, Dr. Peter Kaiser,

aus Rheinland-Pfalz: Dr. Andreas Kiefer,

aus dem Saarland: Manfred Saar.

Das Geschäftsjahr 2014 endete mit folgenden Zahlen (Stichtag 31.12.2014):

  • Anwartschaftsberechtigte 28.236
  • Aktive Mitglieder 25.656
  • Versorgungsempfänger 10.947
  • Versorgungsaufwand 228,2 Mio. €
  • Beitragseinnahmen 205,4 Mio. €
  • Kapitalanlagen 7538,5 Mio. €
  • Kapitalerträge (netto) 285,8 Mio. €
  • Durchschnittsverzinsung (GdV) 3,75%
  • Versicherungstechnische Rück­stellung 7649,3 Mio. €
  • Bilanzsumme 7697,3 Mio. €
  • Gesamtkostensatz 1,90%

Der Landesausschuss stimmte dem von der Bayerischen Versorgungskammer als Geschäftsführungsorgan aufgestellten Jahresabschluss 2014 zu und entlastete die Geschäftsführung.

Der Geschäftsbericht 2014 steht auf der Homepage des Versorgungswerks: www.bapv.de > BApV im Überblick > Geschäftsdaten.

Der Landesausschuss beschloss, die vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2014 erworbenen Anwartschaften sowie die vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 erworbenen Rechnungspunkte, denen ein Rechnungszins von 2,5% zugrunde liegt, zum 1. Januar 2016 um 0,75% zu erhöhen. Auf weitere Dynamisierungen verzichtete er vor dem Hintergrund weiterhin nachhaltig niedriger Zinserwartungen bei fest­verzinslichen Papieren.

Der Landesausschuss beschloss folgende Satzungsänderungen:

  • Festsetzung des Rentenbemessungsfaktors für das Jahr 2016 auf 1,0000,
  • Anpassung der beitragsrechtlichen Vorschriften an die Neuregelung der Beitragsübernahme für die Bezieher von Krankengeld sowie die Beitragsübernahme bei Pflegeunterstützungsgeld,
  • Anpassungen der Bestimmungen über die Fälligkeit und Tilgung der Beiträge und Nebenforderung an die Verwaltungspraxis,
  • redaktionelle Änderungen.

Die Neuerungen treten nach der erforderlichen Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde zum 1. Januar 2016 in Kraft.

Der Landesausschuss billigte die Wirtschaftsplanung 2016. |

Bayerische Apothekerversorgung, www.bapv.de

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