Die Seite 3

Zum Scheitern verurteilt

Dr. Doris Uhl, Chefredakteurin der DAZ

Nicht jedem wird bekannt sein, dass das Bundesministerium für Gesundheit in nie dagewesenem Ausmaß Projekte zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit fördert und unter anderem die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Medikationsplans auf den Weg gebracht hat. Darüber hinaus will es endlich die elektronische Gesundheitskarte etablieren und mit dem E-Health-Gesetz den notwendigen Ausbau der Telematik-Infrastruktur vorantreiben.

Jetzt ist dieses Gesetz verabschiedet und es ist den Verantwortlichen tatsächlich gelungen, die Apotheker und ihre Kompetenzen einfach zu ignorieren. Damit sind wichtige Wege, die die Therapie der Patienten sicherer und erfolg­reicher machen könnten, verbaut. Denn die Erstellung des Medikationsplans gegen Honorar ist alleinige Sache der Ärzte. Apotheker müssen den Plan ergänzen, wenn der Patient das wünscht, allerdings ohne zusätzliche Honorierung. Daran ist nicht mehr zu rütteln. Doch so bitter diese Pille für uns Apotheker ist, der eigentliche Verlierer ist absurderweise der Patient.

Denn wir alle wissen, wo die wirklichen Probleme chronisch kranker, multimorbider Patienten liegen. Hausarzt X verordnet dem Patienten ein oder mehrere Arzneimittel, Facharzt Y stellt ebenfalls ein Rezept aus, wenn es dumm läuft, gleiche Wirkstoffe unter anderem Namen oder Arzneimittel, die mit den von Arzt X verordneten interagieren. Dann kommt noch Facharzt Z dazu und alles wird noch unübersichtlicher. Das wäre alles kein Problem, wenn jeder Arzt schon vor seiner Verordnung verbindliche Informationen darüber hätte, was sein Patient denn nun alles nimmt. Durch die Speicherung auf der elektronischen Gesundheitskarte könnten diese Probleme gelöst werden, doch wann diese tatsächlich voll funktionsfähig sein wird, steht in den Sternen.

Jetzt kommt der Patient in die Apotheke. Leider gibt es Rabattverträge und im schlimmsten Fall hält der Patient ein oder mehrere Präparate in Händen, die er auf dem Medikationsplan nicht mehr wieder findet. Dummerweise hat er wohl auch den Apotheker nicht beauftragt, seinen Plan zu aktualisieren. Sollte er das doch gemacht haben, fehlt immer noch etwas ganz Entscheidendes im Medikationsplan: alle Präparate, die er im Rahmen der Selbstmedikation nimmt. Vollständig wird der Plan nur dann sein, wenn der Patient lückenlos darüber informiert hat, was sich so alles in seiner Hausapotheke befindet und wann er zu welchem Präparat greift.

Eine wirklich verlässliche Basis schafft hier nur ein Brown-bag-Check, also eine Sichtung aller vom Patienten mitgebrachten Präparate, so wie sie in den AMTS-Projekten mit Apothekern durch Apotheker durchgeführt wird. Doch davon ist im E-Health-Gesetz nicht die Rede. Dass jetzt tatsächlich die Ärzte diese unverzichtbare Sichtung vornehmen und vor Erstellen des Medikationsplans tütenweise Arzneimittel durchforsten werden, ist kaum vorstellbar.

Ein vollständiger Medikationsplan wird vor diesem Hintergrund eher die Ausnahme denn die Regel sein. Damit fehlt die Basis für eine fundierte Medikationsanalyse, ohne die das erklärte Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit der Patienten wirklich zu verbessern, einfach nicht zu erreichen ist. So, wie die Verantwortlichen jetzt das E-Health-­Gesetz aufgegleist haben, sind alle Bemühungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit zum Scheitern verurteilt. Nicht zu fassen, wie auf der einen Seite Millionen an Forschungsgeldern für Förderprojekte ausgegeben werden und auf der anderen Seite schon im Vorfeld nur noch schwer zu überwindende Hürden für eine flächendeckende Umsetzung solch erfolgversprechender Pilotprojekte aufgebaut werden.

Dr. Doris Uhl


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