Foto: DAZ/Sket

Retaxfall der Woche

Ist N3 gleich N3?

Retax einer „mengenidentischen“ rabattierten N3-Größe

DAP | Gemäß Sozialgesetzbuch V (SGB V) sind rabattierte Arzneimittel vorrangig vor nicht rabattierten Arzneimitteln abzugeben, auch wenn sie eine abweichende Menge haben, aber dasselbe N-Kennzeichen tragen. Festgelegt wurde dies zum 01.01.2011 durch das Inkrafttreten des AMNOG. Unverständlich ist daher die Retaxation eines Rabattarzneimittels zugunsten des nichtrabattierten, aber kleineren und vermeintlich preisgünstigeren Präparates.

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