Foto: DAZ/Sket

Austauschbare Darreichungsformen

G-BA-Liste muss beachtet werden!

DAP | Im Rahmenvertrag ist ge­regelt, in welchen Fällen ein ver­ordnetes Arzneimittel gegen ein vergleichbares Rabattarzneimittel ausgetauscht werden muss. Dabei ist zu beachten, dass verschiedene Darreichungsformen mitunter als gegeneinander austauschbar definiert sind, was bei Nichtbeachtung zu Retaxationen führen kann.

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