Aus den Ländern

Mit weniger Apotheken die Zukunft meistern

Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein

KIEL (tmb) | Die sinkende Apothekenzahl, neue Verträge mit den Krankenkassen und der Umgang mit Flüchtlingen und Retaxationen waren die Hauptthemen der Berichte bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Schleswig-Holstein am 14. November in Kiel. Außerdem präsentierte Dr. Frank Diener die jüngsten Wirtschaftsdaten der Apotheken (siehe den Beitrag "Wachstum kommt nicht überall an").

Apothekenschließungen

Der Verbandsvorsitzende Dr. Peter ­Froese beschrieb den andauernden Trend zu Apothekenschließungen als Problem für den Verband, denn die Mitgliederzahl sinke, und die ­Gremien seien immer schwieriger zu besetzen. Zugleich steige der Druck zu detaillierterer Arbeit und weiterer Professionalisierung. Durch eine ­Satzungsänderung ermöglicht der Verband künftig auch Filialleitern und ehemaligen Inhabern, als außerordentliche Mitglieder in Gremien mitzuarbeiten.

Fotos: DAZ/tmb

Dr. Peter Froese

Außerdem sorgt sich Froese um die langfristigen Folgen der sinkenden Apothekenzahl für die Versorgung in ländlichen Regionen. Daher bekräftigte er die Honorarforderungen der Apotheker:

  • eine klar formulierte und funktionierende Anpassung der Arznei­mittelpreisverordnung,
  • die faire Honorierung besonderer Leistungen wie Rezepturen und BtM-Abgabe sowie
  • die Aufstockung des Nachtdienstfonds.

Rahmenverträge mit den ­Krankenkassen anpassen

Außerdem forderte Froese, die Sozialgesetzgebung mit dem übrigen Recht zu synchronisieren. Die Krankenkassen müssten ihrer gesetzlichen Aufgabe nachkommen, das Sachleistungsprinzip sicherzustellen. Dazu müssten sie umfassende Verträge schließen bzw. diese anpassen. Denn die Rahmenverträge für Schleswig-Holstein stammen aus dem vorigen Jahrhundert und berücksichtigen viele heutige Vorschriften nicht.

Außerdem müssten die Apotheker als Voraussetzung für „E-Health“ die gleichen Möglichkeiten zur Auswertung von Verschreibungsdaten wie der Bund und die Krankenkassen erhalten. Zur letzten Forderung zeigte sich Froese optimistisch.

Versorgung der Flüchtlinge

Mit Blick auf den Flüchtlingsansturm forderte Froese, die Kollegen unter den Flüchtlingen in die Versorgung der Flüchtlinge einzubeziehen. „Letztlich brauchen wir sie“, erklärte Froese. Er begrüßte die Entscheidung, den Asylbewerbern in Schleswig-Holstein Krankenversicherungskarten zu gewähren, forderte aber bis zur Einführung am Jahreswechsel „vollständige Klarheit über die Lieferbedingungen“. Auch dazu gab sich Froese optimistisch. Bei der sich sehr dynamisch entwickelnden Versorgung in den Erst­aufnahmelagern seien Sorgfalt und Flexibilität gefragt. Dort treten viele pharmazeutische Probleme auf, insbesondere durch sprachliche Schwierigkeiten. Doch entstehe ein sehr konstruktives Miteinander mit den Ärzten. Daher forderte Froese: „Wir sollten diesen aufwendigen Weg versuchen zu gehen.“

Bundestagswahl 2017 im Blick

Das Jahr 2016 sieht Froese als die beste Zeit, Einfluss auf die Wahlprogramme der Parteien zu nehmen, aus denen nach der Wahl der lange wirksame Koalitionsvertrag erstellt werden wird. „Jetzt sind alle offen“, erklärte Froese und mahnte, dies zu nutzen.

Für die laufende Gesetzgebung forderte Froese dringend, OTC-Arzneimittel ausdrücklich aus dem Antikorrup­tionsgesetz auszunehmen. Denn ein bewusst deregulierter Markt könne nicht mit strafrechtlichen Mitteln „re-reguliert“ werden. „Das passt nicht zusammen“, so Froese.

Dr. Thomas Friedrich

Argumente gegen ­Nullretax

Verbandsgeschäftsführer Dr. Thomas Friedrich ging insbesondere auf den Schutz vor Retaxationen ein. Das Vertragsmanagement sei ein Dauerthema der Verbandsgremien, doch auch Friedrich forderte, die alten Verträge an neue Rahmenbedingungen anzupassen, beispielsweise hinsichtlich der Angaben auf Arztstempeln. Mit Blick auf das Schiedsverfahren zu ­Retaxationen verwies Friedrich auf die Begründung für den gesetzlichen Regelungsauftrag. Demnach sei eine Nullretaxation unverhältnismäßig, wenn die Krankenkasse durch die Leistung der Apotheke von ihrer Leistungspflicht gegenüber dem Versicherten frei geworden ist.

Friedrich erinnerte daran, dass bei Verstößen gegen die frühere Aut-idem-Regel nur der Schaden der Krankenkasse retaxiert wurde. Daher sei zu fragen, weshalb bei dem gleichen Fehler im Zusammenhang mit Rabattverträgen auf null retaxiert wird. |

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