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Flexibel zwischen Beruf und Ruhestand

Koalition verständigt sich auf neues Rentenmodell

Fachkräftemangel, Altersarmut und Rentenbesteuerung: Länger als ein Jahr hat die Große Koalition angesichts der komplexen Materie verhandelt. Jetzt präsentieren ­Union und Sozialdemokraten ihren Kompromissvorschlag. Sie wollen die Grenzen zwischen Beruf und Ruhestand flexibilisieren.
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Ziel der neuen „Flexi-Rente“ ist, dass Angestellte den Übergang vom Erwerbsleben in die Rente individueller gestalten können. Die Regierung plant, Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmern schon ab 63 Jahren eine Teilrente mit höherem Hinzuverdienst anzubieten, und zwar stufenlos.

Um Abschläge auszugleichen, sollen Beschäftigte künftig bereits ab 50 Jahren freiwillig höhere Beiträge bezahlen können. Bislang lag die Altersgrenze bei 55 Jahren.

Neues Modell zum ­Hinzuverdienst von Rentnern

Die abzugsfreie Obergrenze von ­monatlich 450 Euro sowie für zwei ­Monate jährlich bis maximal 900 Euro, sprich von 6300 Euro pro Jahr, bleibt generell erhalten, heißt es im Koali­tionsentwurf. Wer mehr dazuverdient, bekommt – bis zu einer individuellen Obergrenze in Höhe des vorherigen Bruttogehalts – davon lediglich 40 Prozent auf seine Rente angerechnet. Oberhalb dieser Grenze werden Verdienste voll berücksichtigt. Ein Beispiel: Wer 1000 Euro monatlich hinzuverdient, dem wird die Teilrente um 220 Euro gekürzt:

1000 – 450 = 550; 550 × 0,4 = 220.

Bislang müssen sich Angestellte für eine Zweidrittel-, eine halbe oder eine Eindrittel-Teilrente entscheiden. Damit korrelieren unterschiedliche Grenzen, wie viel Geld hinzuverdient werden darf.

Gesund im Job durch Prävention und Rehabilitation

Mit steuerlichen Aspekten ist es nicht getan. Die Koalition will mehr Leistungen zur Prävention von Erkrankungen und zur Rehabilitation anbieten. Pro Jahr sind zusätzliche 20 Millionen Euro im Gespräch – auch für jüngere Beschäftigte. Für Mitte-40-Jährige ist beispielsweise ein „berufsbezogener Gesundheitscheck“ an­gedacht, um den individuell erforder­lichen Bedarf an Leistungen zu er­mitteln. Damit, so hofft insbesondere die SPD, könne die Zahl an Personen mit Erwerbsminderungsrente ver­ringert werden.

Beiträge für Renten- und ­Arbeitslosenversicherung

Noch ein Blick auf die Abgaben: Wenn Firmen Angestellte im Rentenalter beschäftigen, müssen sie weiter Beiträge zur Rentenversicherung leisten. Den betreffenden Mitarbeitern selbst ist freigestellt, ob sie eigene Beiträge leisten. Falls sie sich dafür entscheiden, bekommen sie später auch eine höhere Rente.

Arbeitgeber werden künftig für maximal fünf Jahre von Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung befreit, Arbeitnehmer im Rentenalter generell.

Informationen über die derzeit geltenden Regeln gibt die Deutsche Rentenversicherung (www.deutsche-rentenversicherung.de; kostenloses Servicetelefon 0800 1000 480 70). Wenn die Flexi-Rente das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren passiert hat, finden Sie dort auch die entsprechenden Infos. |

Michael van den Heuvel

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