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Ankündigungen

Rheinland-Pfalz


Vertreterversammlung der ­Landesapothekerkammer

Die nächste Sitzung der Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz findet am Samstag, den 21. November 2015, beginnend um 10.00 Uhr in der Sparkassenakademie Schloss Waldthausen, Im Wald 1, 55257 Budenheim, statt.

Tagesordnung

 1. Eröffnung der VertreterversammlungFeststellung der Anwesenheit und BeschlussfähigkeitGenehmigung des Protokolls der Vertreterversammlung vom 23. November 2014Benennung zweier Protokollführer

 2. Totenehrung

 3. Ehrungen

 4. Bericht des Präsidenten zur Lage

 5. Berichtea) Bericht des Vorsitzenden des Fortbildungsausschussesb) Bericht des Vorsitzenden des Weiterbildungsausschussesc) Bericht des Vorsitzenden des QMS-Ausschusses

 6. Bericht des Geschäftsführers

 7. Bericht der Rechnungsprüfer für das Jahr 2014

 8. Aussprache über die Berichte

 9. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung für das Jahr 2014

10. Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Hauptsatzung

11. Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Berufsordnung

12. Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Weiterbildungsordnung

13. Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Wahlordnung

14. Beratung und Beschlussfassung über eine Neufassung der Satzung der Unterstützungskasse

15. Berufung ehrenamtlicher Beisitzer für das Berufsgericht und Landesberufsgericht

16. Bericht des Finanzausschusses über den Haushaltsplan 2016

17. Beratung und Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2016 einschließlich des Vomhundertsatzes gemäß § 2 Abs. 3 und Abs. 7 Beitragsordnung

18. Anträge von Mitgliedern der ­Vertreterversammlung

19. Verschiedenes

Sofern Sie Anträge auf Erweiterung der Tagesordnung oder Anträge zu einzelnen Punkten der vorgesehenen Tagesordnung stellen wollen, richten Sie diese bitte gemäß § 3 der Geschäftsordnung schriftlich möglichst bis spätestens acht Tage vor Beginn der Sitzung an die Kammergeschäftsstelle in Mainz. Rechtzeitige Eingaben gewährleisten, dass sich alle Delegierten schon vor der Versammlung damit befassen können.

Bitte beachten Sie § 9 unserer Hauptsatzung. Hiernach ist jeder gewählte Vertreter zur Teilnahme an der Vertreterversammlung verpflichtet. Auf Antrag, der stichhaltig schriftlich zu begründen ist, kann ihn der Vorsitzende des Vorstandes von der Pflicht zur Teilnahme entbinden.

Der Präsident bittet Sie, diese Pflicht ernst zu nehmen und Ihrer Aufgabe nachzukommen. Nur so kann der Wählerauftrag sachgerecht erfüllt werden. Die Stellvertretung eines gewählten Delegierten ist unzulässig.

Dr. Andreas Kiefer

Präsident

Schleswig-Holstein


Sitzung der Kammerversammlung

Gemäß § 25 des Heilberufekammergesetzes vom 29. Februar 1996 wird die Kammerversammlung zu ihrer 9. Sitzung am Mittwoch, dem 2. Dezember 2015, 15.00 Uhr, nach Kiel, Akademie für pharmazeutische Fortbildung und Qualitätssicherung, Apothekerhaus, Düsternbrooker Weg 75, einberufen:

Tagesordnung

Imagekampagne und aktuelle berufspolitische Themen: Statement von Herrn Dr. Kern, Pressesprecher der ABDA

1. Genehmigung des Protokolls der 7. Sitzung der Kammerversammlung vom 16. September 2015

2. Bericht des Präsidenten

3. Mitteilungen und Anfragen

4. Haushalt a) Haushalts- und Betragserläuterungen der Kammer b) Vorlage des vorläufigen Haushaltsergebnisses 2015 c) Festsetzung des Haushaltsplanes 2016 d) Festsetzung der Umlagen für das Rechnungsjahr 2016

5. Auswertung der Beratungsinitiative 2015

6. Neue Beratungsinitiative 2016

7. Nachwahl eines Mitglieds des PKA-Prüfungsausschusses

8. Änderung der Weiterbildungsordnung

9. Verschiedenes

Auf § 21 Abs. 3 Heilberufekammergesetz, wonach alle Kammermitglieder berechtigt sind, den Verhandlungen der Kammerversammlung beizuwohnen, wird verwiesen.

In der Zeit von 15.00 bis 15.30 Uhr können von allen Kolleginnen und Kollegen des Landes allgemein interessierende Fragen an die Kammerversammlung gestellt werden.


Thüringen


Praktikumsbegleitender Unterricht für Pharmazeuten im Praktikum

Der praktikumsbegleitende Unterricht gemäß § 4 Abs. 4 AAppO für Pharmazeuten im Praktikum (PhiP), die den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bestanden haben, findet vom 11. bis 22. Januar 2016 im Konferenzraum des Thüringer Apothekerhauses in Erfurt statt. Der Unterricht beginnt an allen Tagen jeweils um 9.15 Uhr und endet in der Regel um 16.45 Uhr. Am Wochenende findet kein regulärer Unterricht statt.

Pharmazeuten im Praktikum, die zum ersten Mal am begleitenden Unterricht in Thüringen teilnehmen, fügen ihrer Anmeldung bitte eine Bescheinigung über die Ableistung des Apothekenpraktikums sowie eine Kopie des Zeugnisses über den zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung bei.

Die Vorlage, sich die praktische Ausbildung von der Praktikumseinrichtung bestätigen zu lassen, findet sich als Download auf unserer Internetseite (www.lakt.de/Berufe/Pharmazeuten-im-Praktikum). Dort wird auch der Stundenplan nach dessen Fertigstellung veröffentlicht. Anmeldungen zum Unterricht sind online oder per Post möglich. Eine Anmeldebestätigung geht den Pharmazeuten im Praktikum nach ihrer Anmeldung zu.

Pharmazeuten im Praktikum, die in Thüringen tätig sind, haben die Möglichkeit, freiwilliges Mitglied in der Apothekerkammer zu werden.

Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Internetseite www.lakt.de im Bereich Kammer/ unter An-, Ab-, Ummeldung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Thüringen, Tel. (03 61) 24 40 80, info@lakt.de.

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