Foto: DAZ/Sket

Retaxfalle Notfallversorgung

Keine Erstattung des dringend benötigten Inhalationsgeräts?

DAP | Hilfsmittel werden in der Notfallversorgung häufig ebenso dringend benötigt wie Arzneimittel. ­Daher sollten Krankenkassen, die aufgrund eines Preisvorteils auf die Exklusivversorgung durch ausgewählte Versender setzen, dennoch nicht auf die unverzügliche, flächendeckende und wohnortnahe 24-Stunden-Versorgung durch die öffent­liche Apotheke verzichten. Nicht akzeptabel ist hingegen, während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten einen Exklusivversender zu bevorzugen und bei Versorgungsproblemen oder für die dringende Notfallversorgung auf die öffentliche Apotheke zurückzu­greifen.

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