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Muss das wirklich in den Müll?

Kleine Anfrage zum Umgang mit Arzneimitteln verstorbener Hospiz-Patienten

BERLIN (lk) | Medikamente verstorbener Patienten müssen durch Hospize vernichtet werden, so will es das Gesetz. Allein in Nordrhein-Westfalen werden so jährlich Arzneimittel im Wert von 850.000 Euro weggeworfen. Das sei nicht nur medizinisch unsinnig, kritisiert der Diözesan-Caritasverband Köln. Die Bündnisgrünen haben nun eine Kleine Anfrage zu dieser Thematik gestellt.

In gewissen Situationen sollen Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente wieder verordnen dürfen: Im August hatte der Diözesan-Caritasverband in Köln kritisiert, dass Hospize gesetzlich dazu verpflichtet sind, Arzneimittel verstorbener Patienten komplett zu vernichten. Diese Vorschrift sei medizinisch und ökonomisch unsinnig. Jetzt will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/6241) von der Bundesregierung wissen, welche Möglichkeiten es zur Weiterverwendung von Arzneimitteln in stationären Hospizen gibt.

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Wiederverordnet statt weggeworfen sollen nach dem Willen der Grünen Arzneimittel von in Hospizen verstorbenen Patienten werden. Die Regierung soll dies prüfen.

Nach einer Hochrechnung des Verbandes würden allein in Nordrhein-Westfalen jährlich Medikamente im Wert von über 850.000 Euro vernichtet. Gefordert werde daher, dass Ärzte unverbrauchte und ungeöffnete Medikamente weiter verordnen dürften, damit die Verschwendung endlich aufhöre. Die Grünen wollen von der Bundesregierung nun erfahren, welche Regelungen diesem Vorschlag entgegenstehen und wie die Vernichtung von originalverpackten Medikamenten beurteilt wird.

Laut der Anfrage der Grünen gibt es derzeit vom Grundsatz, dass Arzneimittel, die von einer Apotheke an eine Person abgegeben wurden, nicht zur Behandlung anderer Menschen verwendet werden dürfen, in stationären Hospizen wie Alten- oder Pflegeheimen und in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung nur eine Ausnahme: Die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) sehe vor, dass nicht mehr benötigte Betäubungsmittel, die ein Arzt nicht direkt Patienten überlässt und die zur unmittelbaren Anwendung in der Einrichtung unter seiner Verantwortung gelagert werden, auch an anderen Patienten dieser Einrichtung verschrieben oder an eine versorgende Apotheke zur Weiterverwendung in einem Alten- und Pflegeheim oder einem Hospiz zurückgegeben werden können.

Die Grünen wollen von der Bundesregierung erfahren, ob diese Ausnahmeregelung erweitert werden kann. |

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