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Deutscher Apothekertag 2015

Was ist neu bei der ABDA?

Der Bericht des ABDA-Hauptgeschäftsführers

tmb | Die Frage „Was ist neu bei der ABDA?“ stellte ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz an den Anfang seines Berichts. Interessant an diesen Berichten bei Apothekertagen ist allerdings vorrangig, welche Themen der Hauptgeschäftsführer in den Vordergrund rückt und wie sich die ABDA dazu positioniert. In der anschließenden Diskussion, die den Lagebericht des ABDA-Präsidenten einbezog, konstatierte Friedemann Schmidt das Ende der Leidensfähigkeit der Apotheker.

Als Einstieg wählte Schmitz die Themen E-Health und Telematik, die derzeit im Gesundheitswesen intensiv und in vielen Facetten besprochen würden. Die ABDA habe sich entschieden, diese Entwicklung aktiv zu begleiten und sie zu nutzen. Schmitz zeigte zwar die Schwächen der virtuellen Welt auf, die immer nur ein lückenhaftes Abbild der Realität biete, doch „wenn wir anderen die Regie überlassen, verbessert sich die Lage nicht“, so Schmitz. Daher sei die Grundsatzentscheidung getroffen: „Wir wollen mitmischen“. Die ABDA werde den Ressourceneinsatz für dieses Themenfeld erhöhen und habe eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die die Strategieansätze überprüfen und neue Schwerpunkte ermitteln soll. Außerdem würden die bisherigen Arbeiten fortgesetzt, beispielsweise zur elektronischen Gesundheitskarte und in der gematik.

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ABDA-Hauptgeschäftsführer Dr. Sebastian Schmitz stellte die Arbeit der vergangenen zwölf Monate seit dem letzten Apothekertag vor.

Das Medikationsmanagement sieht Schmitz als Beispiel dafür, wie E-Health die gesundheitspolitische Diskussion katalysieren könne. Doch mit diesem Gesetz drohe der sachbezogene Ansatz unterzugehen. „Wem konsequentes politisches Handeln wichtig ist, der wird von diesem Gesetzentwurf schwer enttäuscht sein“, erklärte Schmitz. Während die Bundesregierung in ihrem Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit die besondere Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker betont, verfolge sie nun einen minimalistischen Ansatz, „der meint, ohne Apotheken auskommen zu können“. Die ABDA tue alles, um das Blatt noch zu wenden, erklärte Schmitz und fasste zusammen: „Medikationspläne ohne Apotheker wären wie Arzneimittel ohne Wirkung.“

Honorarforderungen

Zur Apothekenhonorierung erklärte Schmitz: „Wir haben zwar strukturpolitisch soliden Boden unter den Füßen, aber finanzielle Belastungen und wirtschaftliche Unsicherheit im Kreuz.“ Da es an einer leistungsgerechten Vergütung fehle, fordere die ABDA unverändert eine Erhöhung. Die Effekte des Jahres 2013 würden nur punktuell wirken, seien aber nicht nachhaltig. Wegen der zuletzt angewendeten problematischen Methode zur Anpassung des Festzuschlags sei jedoch ein „Doppelbeschluss“ zum taktischen Vorgehen erforderlich gewesen. Gemäß dem ersten Teil dieses Beschlusses fordere die ABDA unverändert eine Anpassung des Festzuschlags mit einer leistungsgerechten Methode und einer regelmäßigen Überprüfung. Außerdem blieben die Forderungen nach höheren Rezepturpreisen, höherer Betäubungsmittelgebühr und Erhöhung des Notdienstfonds auf die zugesagten 120 Millionen Euro bestehen. Im zweiten Teil des Beschlusses lehne die ABDA eine Anpassung des Festzuschlags nach dem bisherigen Verfahren ab. Denn eine Bestrafung für verordnete Mehrleistungen sei nicht hinnehmbar. „Wer keine Kosten auslöst, darf auch nicht verpflichtet werden, diese ganz oder teilweise aus eigener Tasche zu bezahlen“, so Schmitz.

Langfristige Perspektiven

Zu den langfristigen Zielen verwies Schmitz auf das Perspektivpapier „Apotheke 2030“. „Unser Umfeld hat wahrgenommen, dass wir mit dem Papier eine wichtige Rolle in der Gesundheitsversorgung beanspruchen“, erklärte Schmitz. Zur Umsetzung berichtete er über das Projekt ARMIN, bei dem die Apotheker jetzt flächendeckend für das Medikationsmanagement geschult würden, und über das Projekt PRIMA („Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Akzeptanzuntersuchung“). Letzteres solle den elektronischen Austausch zwischen den Heilberufen ermöglichen. Die ABDA habe den Zuschlag des Bundesgesundheitsministeriums für einen Projektbereich erhalten und führe die Arbeit gemeinsam mit der Freien Universität Berlin und den ARMIN-Partnern durch. Für Präventionsleistungen in Apotheken vermisse Schmitz noch immer eine ausreichend klare Rechtsgrundlage und den ernsthaften Willen der Krankenkassen, die Apotheken einzubinden. „Es ist nach wie vor ein Elend, dass die Krankenkassen nicht stärker von unseren Leistungsangeboten Gebrauch machen wollen“, so Schmitz.

Zum Handlungsfeld „Qualifikation“ berichtete Schmitz, die ABDA stelle die Ausbildungsordnung auf den Prüfstand und arbeite an der Aktualisierung des Berufsbildes, für das im November ein Entwurf zur Diskussion gestellt werde. Für die künftige Sicherung der flächendeckenden Versorgung kündigte er an, die ABDA werde nach gründlicher Analyse ihre Vorstellungen zum Versorgungsbedarf präzisieren und daraus Konsequenzen ableiten. Im Handlungsfeld „Erhalt des freien Berufes“ gehe es darum, jeder „Salamitaktik“ der EU-Kommission oder anderer Marktbeteiligter vorzubeugen, die versuche, „Stück für Stück die Kernelemente des freien Berufs zu reduzieren“, so Schmitz. Zum Anti-Korruptionsgesetz erklärte Schmitz, dies sei zwar gut gemeint, aber nicht gut gemacht, denn der erste Entwurf lasse an Klarheit noch sehr zu wünschen zu übrig, was gerade im Strafrecht nicht akzeptabel sei.

Ergebnisse der ABDA-Arbeit

Als Erfolge der Interessenvertretung für die Apotheken im Berichtszeitraum führte Schmitz die bundesratszustimmungspflichtigen Forderungen im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz an: die Festsetzung des Apothekenabschlages auf 1,77 Euro, die Einführung des Entlassrezepts und den Lösungsansatz für das Retaxationsproblem durch die Anrufung der Schiedsstelle. Beim Innovationsfonds sei erreicht worden, dass die Apothekerschaft Projektanträge stellen kann. Außerdem verwies Schmitz auf die Öffentlichkeitsarbeit der ABDA, insbesondere die Imagekampagne.

Als weitere positive Ergebnisse nannte er das Fortbildungscurriculum und die Handlungsempfehlungen der Bundesapothekerkammer zur „Pille danach“ und das Online-Vertragsportal des Deutschen Apothekerverbandes gegen das vertragliche Wirrwarr im Hilfsmittelmarkt. Wegen der Konsequenzen für die Versorgung fordere die ABDA jedoch weiterhin, auf Ausschreibungen für Hilfsmittel zu verzichten.

Über die interne Arbeit berichtete Schmitz, die ABDA habe die Zahl der Geschäftsbereiche auf vier verringert und politische Aufgaben von der Verwaltung getrennt. Für die Telematik werde eine eigene Abteilung eingerichtet. Zur weiteren Arbeit gab sich Schmitz optimistisch und erklärte: „Wir haben ein stabiles Ordnungssystem, eine klare Zukunftsperspektive und trotz aller Unkenrufe starke Berufsorganisationen.“

Leidensfähigkeit ausgereizt

Bei der anschließenden Diskussion, die sich auch auf den Lagebericht des ABDA-Präsidenten Friedemann Schmidt bezog, dominierten zwei Gedanken. Erstens wurde gefordert, den Worten mehr Taten folgen zu lassen und schnell Resultate, insbesondere zur Honorierung, zu erzielen. Zweitens lobten mehrere Diskussionsteilnehmer den Lagebericht von Schmidt, doch sei in der Politik festzustellen, dass Druckmittel nötig seien, um solche Positionen durchzusetzen. Daher appellierte der Delegierte Andreas Flöter an die ABDA, einen Katalog mit Maßnahmen zu erarbeiten, die den Forderungen der Apotheker Nachdruck verleihen können. Einen diesbezüglichen Ad-hoc-Antrag nahm die Hauptversammlung am nächsten Tag an.

In der Diskussionsrunde nach dem Geschäftsbericht erklärte Schmidt, die Apotheker würden aufgrund ihrer Berufsauffassung im Interesse der Patienten mehr tun, als sie müssten. Doch angesichts immer schlechterer Rahmenbedingungen sollten Politik und Krankenkassen nicht länger auf diese Haltung der Apotheker setzen. „Die Leidensfähigkeit ist irgendwann ausgereizt“, erklärte Schmidt und ergänzte, er meine, die Apotheker seien an diesem Punkt angekommen.

Dauerthema Pharmaziestudium

Ein weiteres Thema bei der Diskussion war die Apothekerausbildung. Franziska Möllers, Präsidentin des Bundesverbandes der Pharmaziestudierenden (BPhD), berichtete, Gesundheitsminister Gröhe habe gegenüber dem BPhD geäußert, die Approbationsordnung werde nicht mehr in dieser Legislaturperiode geändert. Dazu erklärte Schmidt, in einer Arbeitsgruppensitzung mit Hochschullehrern sei erheb­licher Änderungsbedarf festgestellt worden. Doch zunächst sollten alle ­Änderungen durchgeführt werden, die innerhalb der bestehenden Approbationsordnung möglich seien. Diese sei durchaus flexibel. Erst danach werde zu entscheiden sein, ob weitere Änderungen nötig seien. Doch Schmidt machte deutlich, wie komplex das ­Thema ist, und ergänzte mit Blick auf eine Novellierung der Approbationsordnung: „Wir lernen aber auch viel über die Risiken.“ |

Den ausführlichen „Geschäftsbericht der ABDA (2014/2015)“ können Sie herunterladen unter www.abda.de/service/publikationen/jahresbericht/

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