DAZ aktuell

„Teuren Stillstand beenden“

GKV-Spitzenverband sagt Ja zur Telematik und erteilt Parallelstrukturen eine Absage

BERLIN (ks) | Der von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe letzte Woche vorgelegte Entwurf für ein E-Health-Gesetz (siehe AZ Nr. 4, 2015, S. 1) bringt Bewegung in die stockende Entwicklung der Telematikinfrastruktur und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands hat letzte Woche entschieden, die zuvor gesperrten Gelder für den Haushalt der gematik 2015 wieder freizugeben.

Seit Jahren ist die Betreiberorganisation gematik damit beschäftigt, die Voraussetzungen für die eGK zu schaffen – mit mäßigem Erfolg. Die Karte ist zwar seit diesem Jahr Pflicht, einen Mehrwert für die Patienten bietet sie aber nicht. Und das, obwohl bereits fast eine Milliarde ­Euro Beitragsgelder in die Entwicklung der Telematikinfrastruktur und der eGK geflossen sind. Für den GKV-Spitzenverband ist damit die Schmerzgrenze überschritten, heißt es in einer Erklärung, die der Verwaltungsrat bei seiner Sitzung am 16. Januar verabschiedet hat. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern seien nur zu verantworten, wenn die Potenziale für das Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden.

Der Referentenentwurf für das E-Health-Gesetz zeigt aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes, dass seine Forderungen, den Stillstand beim eGK-Projekt zu beenden, ernst genommen wurden. Daher hat der Verband von seiner Geld-Sperre Abstand genommen. Er zeigt aber zugleich auf, was er noch für notwendig erachtet. So bedürfe es dringend einer gesetz­lichen Klarstellung, dass für die heute bereits im Gesetz verankerten Anwendungen – z. B. Daten für die Notfallversorgung, elektronischer Arztbrief, Daten zur Prüfung der Arzneimittelsicherheit oder die elektronische Patientenakte – als Transportweg, nur die in der gematik entwickelte Telematikinfrastruktur zulässig ist. Dies sei aus wirtschaftlicher Sicht erforderlich; ­zudem werde das notwendige hohe ­Sicherheitsniveau nur über diese Telematikinfrastruktur zu gewährleisten sein. Eine zumindest indirekte Finanzierung von Parallelnetzen über die Beitragszahler müsse unterbunden werden. Denn in der Konsequenz ­würden die Beitragszahler dreimal finanziell belastet: Bezahlt werden müssten die Telematikinfrastruktur der gematik, Parallelnetze und womöglich später die Zusammenführung der verschiedenen Plattformen. „Das ist unverantwortlich“, so der Spitzenverband. |

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