Aus den Ländern

Krankenhausapotheker als Kammerpräsident

Georg Engel neuer Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern

SCHWERIN (tmb) | In Schwerin wurde am 14. Januar erstmals ein Krankenhausapotheker zum Präsidenten einer Apothekerkammer gewählt. Dr. med. Dr. phil. nat. Georg Engel, der Leiter der Apotheke der Univer­sitätsmedizin in Greifswald, ist der neue Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern.

In ihrer konstituierenden Sitzung hat die im Dezember turnusmäßig neu gewählte Kammerversammlung den Vorstand der Kammer neu gewählt. Die bisherige Kammerpräsidentin Christel Johanns ist nach zwölf Jahren im Amt weiterhin Mitglied der Kammerversammlung, sie stellte sich aber nicht mehr für den Vorstand zur Wahl.

Zum Vizepräsidenten der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern wurde wie in der vorherigen Amts­periode Dr. Christoph Schümann (Apotheke Lichtenhagen, Rostock) gewählt. Für das Präsidentenamt hatte er nicht kandidiert. Außerdem wurden in den Vorstand gewählt: Dr. Konstanze Jahn-Harnack (Rostock), Annette Lendeckel (Greifswald), Nicola Norda (Hagenow), Ralf Volker Reuter (Seebad Heringsdorf) und Petra Verhoeven (Stralsund). Frau Lendeckel und Frau Norda sind erstmals im Kammervorstand ver­treten.

Foto: DAZ/tmb

Dr. Dr. Georg Engel

Ambulante und stationäre ­Versorgung gleichberechtigt

Der neue Präsident Dr. Dr. Georg Engel gehörte bereits dem vorherigen Kammervorstand an. Er studierte Pharmazie in Frankfurt am Main sowie Me­dizin in Bochum und Bonn. Wissenschaftlich war er an der Universität Bonn, am Dr. Margarete-Fischer-Bosch-Institut für Klinische Pharmakologie in Stuttgart sowie an den Universitäten Rostock und Greifswald tätig. Seit April 1999 leitet er die Uni­versitätsapotheke in Greifswald und war von Juli 2004 bis März 2005 als Direktor der Zentralapotheke des Uniklinikums Rostock abgeordnet.

Gegenüber der DAZ erklärte Engel in einem Statement, er sei sich der kritischen Fragen an seine Funktion als Krankenhausapotheker bewusst. Er sehe die Verpflichtung der Apotheken, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen, als nicht teilbar an. Ambulante und stationäre Versorgung seien gleichberechtigte und der Arzneimitteltherapiesicherheit dienende Versorgungsformen. „Sie haben das eine Ziel – das Wohl des Patienten –, aber unterschiedliche Aufgaben. Diese Aufgaben sollten öffent­liche Apotheke und Krankenhausapotheke nah am Patienten wahrnehmen: wohnortnah bzw. in enger Anbindung an das Krankenhaus“, erklärte Engel und führte weiter aus: „Nur durch die Nähe zum Patienten können wir auf die Bedürfnisse unserer Kunden eingehen und die Qualität der Arzneimittelversorgung gewährleisten.“ Dies bedeute ständigen Austausch mit den Partnern: Patienten, Ärzten, Pflegediensten und Kollegen aus Krankenkassen und Verwaltungen. Nur so könnten Probleme erkannt werden, um Fehlentwicklungen entgegenzusteuern.

Qualität bedeute auch, sich ständig um Fort- und Weiterbildung zu bemühen und die Prozesse in den Apotheken entsprechend zu gestalten. „Qualität ist alle Anstrengung wert, aber sie ist nicht kostenlos“, so Engel. „In der Selbstmedikation stellt sich Qualität der pharmazeutischen Leistung in einer angemessenen Beratung der Kunden dar“, erklärte Engel, er verwies aber auch auf die Verantwortung bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel und die niederschwellige Erreichbarkeit der Apotheken. In seiner neuen Funktion wolle er dazu beitragen, den Wert der Tätigkeit von Apothekerinnen und Apothekern für die Gesellschaft weiter bewusst zu ­machen und zu entwickeln.

Engel möchte die Arbeit des bisherigen Vorstands fortsetzen – „die Anstrengungen für die Sicherung der Qualität pharmazeutischer Tätigkeiten und zur Sicherung der Versorgung in der Fläche eines großen, dünn besiedelten Bundeslandes“ – und betonte die Zusammenarbeit innerhalb der ABDA. |

Foto: DAZ/tmb

Dr. Dr. Georg Engel

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