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Wahlbekanntmachung für die Wahl 2015, FSA e. V.

Wahlbekanntmachung für die Wahl 2015 zur Vertreterversammlung des FSA e. V. nach § 11 der Satzung des FSA e. V.

Die Wahlleiterin gibt zur Wahl des FSA e. V. ­Folgendes bekannt:

Wahlzeit

Die Wahl der Vertreterversammlung des FSA e. V. findet als Briefwahl statt in der Zeit vom

23. März bis einschließlich 9. April 2015.

Wahlausschuss

Der Vorstand des FSA e. V. hat für die Durchführung der Wahl eine Wahlleitung ernannt und einen Wahlausschuss berufen:

Wahlleitung: Martina May

Stv. Wahlleitung: Franz Schwarz

Beisitzer: Karl-August Beck

Ulrike Demmel

Jürgen Frasch

Hans-Joachim Niermann

Ort der Sitzungen des Wahlausschusses / Wahlbüro der Wahlleitung

Der Wahlausschuss tagt in den Räumen der VSA GmbH, Tomannweg 6, 81673 München in öffentlichen Sitzungen. Dort ist auch das Wahlbüro.

Aktive und passive Wahlberechtigung

Wahlberechtigt und wählbar sind alle Mitglieder des FSA e. V., die in der abgeschlossenen Wählerliste aufgeführt sind.

Zahl der Vertreter und Ersatzpersonen

Für je 120 Mitglieder eines Wahlbezirks ist ein Vertreter zu wählen, wobei pro Wahlbezirk mindestens zwei Vertreter und zwei Ersatzpersonen zu wählen sind. Verbleibt bei der Teilung der Mitgliederzahl eines Wahlbezirkes ein Rest größer 60, so ist ein weiterer Vertreter zu wählen. Ferner ist je zwei Vertreter eine Ersatzperson zu wählen, die bei Ausscheiden eines Vertreters in die Vertreterversammlung nachrückt. Ist die Zahl der Vertreter eine ungerade Zahl, so tritt hierfür eine weitere Ersatzperson hinzu. In jedem Wahlbezirk sind aber mindestens zwei Vertreter und zwei Ersatzpersonen zu wählen.

Wählerliste

In den Wählerlisten sind die wahlberechtigten Mitglieder mit Stand 1. Januar 2015 aufgeführt. Die Wahl wird getrennt durchgeführt nach den in der Wahlordnung des FSA festgelegten Wahlbezirken.

Die Wählerlisten liegen ab 19. Januar 2015 in den Räumen des FSA e. V., Tomannweg 6, 81673 München zur Einsichtnahme aus.

Wahlberechtigt in den Wahlbezirken sind ­voraussichtlich:

Nr. 1: Oberbayern 709 Mitglieder

Nr. 2: Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken 607 Mitglieder

Nr. 3: Schwaben, Mittelfranken, Unterfranken 712 Mitglieder

Nr. 4: Tübingen, Stuttgart 796 Mitglieder

Nr. 5: Freiburg, Karlsruhe 770 Mitglieder

Nr. 6: Sachsen 576 Mitglieder

Nr. 7: Sachsen-Anhalt 120 Mitglieder

Nr. 8: Mitglieder, die nicht Nr. 1–7 angehören 62 Mitglieder

Einspruch gegen die Wählerliste

Gegen die Wählerliste kann wegen Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Einspruch erhoben werden. Dieser ist gegenüber der Wahlleitung binnen zwei Wochen ab Beginn der Auslage der Wählerliste (also vom 20. Januar bis einschl. 2. Februar 2015), schriftlich geltend zu machen und muss, soweit nicht offenkundig, unter Beibringung von geeigneten Beweismitteln begründet werden. Über den Einspruch entscheidet der Wahlausschuss vor endgültiger Festlegung der Wählerliste. Die Wählerliste wird am 11. Februar 2015 abgeschlossen.

Wichtig:

Es sind nur die FSA-Mitglieder wahlberechtigt, die in der abgeschlossenen Wählerliste aufgeführt sind. FSA-Mitglieder, die diese Wahl­bekanntmachung nicht zusätzlich per Sonderrundschreiben auf dem Postweg erhalten ­haben, sollten sich deshalb innerhalb der ­Einspruchsfrist (20.01. – 02.02.2015) beim Wahlbüro vergewissern, ob das Schreiben nur versehentlich nicht zugegangen ist oder ob sie ggfs. nicht in die Wählerliste aufgenommen wurden.

Nach Abschluss der Wählerliste werden die Mitglieder des FSA e. V. per Sonderrundschreiben über die endgültigen Zahlen der Wahlberechtigten und der zu wählenden Vertreter und Ersatzpersonen sowie die Einzelheiten des Abstimmungsverfahrens informiert. Des Weiteren werden diese Informationen in den Geschäftsräumen des FSA e. V. ausgelegt und in der Pharmazeutischen Zeitung, der Deutschen Apotheker Zeitung sowie auf der FSA-Internetseite veröffentlicht.

Wahlbewerbung

Die Mitglieder des FSA e. V. werden gebeten, sich für ihren Wahlbezirk zur Wahl zu stellen und ihre Wahlbewerbung bis spätestens 3. März 2015, 24.00 Uhr, bei der Wahlleitung schriftlich per Brief oder Fax einzureichen. Das Wahlbewerbungsformular steht unter www.fsa-ev.com/wahl2015 zum Download bereit.

Formblätter / Informationen zur Wahl

Unter www.fsa-ev.com/wahl2015 finden sich alle Unterlagen zur Wahl sowie Satzung und Wahlordnung des FSA e. V. zum Download. Auf Wunsch werden die Dokumente per Post zugeschickt; bitte ggf. telefonisch im Wahlbüro oder per E-Mail an wahlbuero@fsa-ev.com anfordern.

Im Übrigen wird auf die Bestimmungen der Wahlordnung für die Wahl der Vertreterversammlung sowie die Satzung des FSA e. V. ­verwiesen.

München, 14. Januar 2015

Martina May

Wahlleitung

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