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Stimme für Apotheker

Baden-Württemberg verankert Landesgesundheitskonferenz

BERLIN (jz) | Bei der Weiterentwicklung des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg werden die Apotheker künftig ganz offiziell mit einbezogen: Vergangene Woche hat das Kabinett ein Landesgesundheitsgesetz (LGG) beschlossen, das „Grundlage für die Schaffung von zukunftsweisenden Strukturen im Gesundheitswesen“ sein soll, wie es das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales erklärt. Als zentrales Gremium ist die Landesgesundheitskonferenz vorgesehen, in der „alle wichtigen Akteure des Gesundheitswesens vertreten sind“ – auch die Apotheker. Das Gesetz geht jetzt in die Anhörung und soll zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Um den künftigen gesundheitspolitischen Herausforderungen gerecht zu werden, heißt es im Landesgesundheitsgesetz, sei eine „Abkehr von der sektoralen Betrachtungsweise hin zu einem sektorenübergreifenden und populationsbezogenen Ansatz notwendig“. Das Zusammenwirken von Landes- und kommunaler Ebene soll deshalb gestärkt und die sektorenübergreifende Zusammenarbeit intensiviert werden. Das Land will mit dem Gesetz von Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) eine Vorreiterrolle einnehmen: „Deutschlandweit einzigartig werden die Aufgaben, die Zusammensetzung und das Zusammenwirken verschiedener Gremien im Gesundheitsbereich auf Landes- und kommunaler Ebene geregelt“, so das Ministerium.

Stimm- und Initiativrecht

Zentrales Gremium ist die Landesgesundheitskonferenz (LGK), die mindestens einmal im Jahr tagt. Ihre Aufgabe ist es, zu koordinieren, Stellungnahmen zu erarbeiten und Empfehlungen abzugeben. Als ständige Mitglieder sollen ihr insbesondere Vertreter der Leistungserbringer und Kostenträger, der Heilberufekammern (Ärzte-, Zahnärzte-, Psychotherapeuten- und Apothekerkammer), der Wissenschaft, der kommunalen Landesverbände und Gesundheitskonferenzen, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der Berufsverbände der Gesundheits- und Pflegeberufe, der Gewerkschaften sowie der Bürger und Patienten angehören. Jedes ständige Mitglied erhält ein Stimm- und Initiativrecht. Zwar könne die LGK wegen der Bundeszuständigkeit insbesondere in Fragen der medizinischen Versorgung, der Pflege und der Gesundheitsförderung keine verbindlichen Beschlüsse erlassen, merkt Altpeter an. Dennoch sei es „bundesweit einmalig, dass die wesentlichen Akteure des Gesundheitswesens in einem solchen Gremium auf Landesebene gemeinsame Empfehlungen aussprechen, die sie dann in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich umsetzen“. Darüber hinaus macht das LGG die bisher freiwillige Einrichtung Kommunaler Gesundheitskonferenzen für Stadt- und Landkreise mit Gesundheitsämtern zur Pflichtaufgabe und verankert den 2011 eingerichteten sektorenübergreifenden Landesausschuss, in dem auch die Landesapothekerkammer ein Stimmrecht hat.

Mehr Kontinuität

Die nun durch das Gesetz geregelten gesundheitspolitischen Gremien in Baden-Württemberg arbeiten teilweise schon seit einigen Jahren. Die Landesgesundheitskonferenz etwa tagte erstmals 2013. Aber: „Durch die gesetz­liche Manifestation sollen sie eine höhere Verbindlichkeit und klarere Strukturen erhalten“. Die gesetzliche Verankerung garantiere Kontinuität. Ganz zur Freude der Landesapothekerkammer (LAK): „In der Landesgesundheitskonferenz arbeiten wir seit Jahren erfolgreich mit“, berichtet Geschäftsführer Dr. Karsten Diers. Dass die Mitgliedschaft der LAK nun auch im LGG vorgesehen werde, sei daher ein logischer Schritt. „Für die Aufnahme in den sektorenübergreifenden Landesbeirat haben wir uns immer wieder stark gemacht. Apotheker, ebenso wie die anderen Heilberufe, müssen in einem solchen Gremium Mitglied sein. Wir freuen uns natürlich, dass unsere Bemühungen Früchte getragen haben.“ |

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