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Rote Karte für Chefs

Mit Überlastungsanzeigen nicht tragbare Situationen dokumentieren

In letzter Zeit häuften sich bei der ADEXA-Rechtsberatung Anrufe stark überlasteter Kolleginnen und Kollegen. Ihnen wurde geraten, den Sachverhalt in einer Überlastungsanzeige zu dokumentieren, um sich zu schützen, falls ihnen aufgrund der Überlastung Fehler im Betrieb passieren.
Grafik: 3dkombinat – Fotolia.com

Neues aus der ADEXA-Rechtsberatung: „Apothekenangestellte klagen immer häufiger über Arbeit bis über die Grenzen des gesundheitlich Zuträglichen hinaus“ so Iris Borrmann. Besonders im Osten spitzt sich die Situation zu. Die Folge: „Mehr und mehr Kolleginnen oder Kollegen fallen mit Burnout-Diagnose aus“, so Borrmann. Alle restlichen Teammitglieder versuchen dann, die entstandenen Lücken zu schließen, denn Neueinstellungen gibt es meistens nicht. Das liegt auch am Fachkräftemangel, d. h. dass es zu wenig Personen mit Apothekenberufen gibt. In diesem Teufelskreis stecken nicht nur gesundheitliche, sondern auch ­juristische Gefahren für die ­Angestellten.

Vorsicht – Haftung bei Fehlern

Während Arbeitnehmer bei leichter und mittlerer Fahrlässigkeit kaum zur Rechenschaft gezogen werden, hat grobe Fahrlässigkeit gerade im Apothekenbereich weitreichende Konsequenzen. Ein falsch abgegebenes Arzneimittel kann gesundheitliche Schäden verursachen, womöglich mit Todesfolge. Solche Verwechslungen passieren umso leichter, je stärker Apothekenangestellte unter Druck ­stehen. Hier drohen strafrechtliche, ­zivilrechtliche und berufsrechtliche Konsequenzen.

Borrmann: „Ziehen Sie die Notbremse, falls Sie merken, dass mehr Arbeit ­anfällt, als Sie bewältigen können.“ Die Expertin rät, eine Überlastungsanzeige zu verfassen.

Überlastungsanzeigen richtig verfassen

Das formlose Dokument sollte folgende Punkte enthalten:

  • Name der Beschäftigten
  • bei mehreren Einsatzorten ggf. die betroffene Apotheke
  • eine detaillierte Beschreibung der kritischen Situation inklusive Überlastungsmerkmal und möglichen Gründen (mehrere Angestellte sind länger erkrankt, oder trotz Kündigung wurde niemand neu eingestellt, ...)
  • tatsächlich aufgetretene oder denkbare dienstliche Folgen (Beschwerden von Kunden, lange Wartezeiten in der Offizin, Arbeit bleibt liegen, …)
  • tatsächlich aufgetretene oder denkbare persönliche Folgen (häufige Erkrankungen aufgrund Stress/Überlastung)
  • Hinweis, dass man nicht bereit ist, etwaige Folgen der Situation zu tragen
  • Hinweis auf unverzügliche Abhilfe der Situation durch den Arbeitgeber
  • Datum, Unterschrift

Rote Karte für Chefs

Was verbirgt sich dahinter? „Eine Überlastungsanzeige bietet Beschäftigten die Möglichkeit, auf gefährdende Situationen hinzuweisen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche zu entlasten“, sagt die Juristin. Nach Paragraph 16 Absatz 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) haben Angestellte sogar die Pflicht, ihrem Arbeitgeber jede unmittelbare erhebliche Gefahr für Sicherheit und Gesundheit mitzuteilen.

Anschließend bekommen die Chefin oder der Chef etwas Reaktionszeit, um für Abhilfe der Gefahr zu sorgen. Manche allerdings behaupten, das Schreiben mit der Überlastungsanzeige nicht erhalten zu haben. ADEXA-Mitgliedern rät Iris Borrmann deshalb, Überlastungsanzeigen durch die Rechtsberatung übersenden zu lassen, Zeugen inklusive. Dies ist eine Absicherung, sollte es tatsächlich zu haftungsrelevanten Ereignissen kommen. |

Michael van den Heuvel

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