Leserbriefe

Neue Vorgaben der AMVV: Weshalb wird das Vorgehen erst jetzt geklärt?

Zu den neuen Vorgaben der Arzneimittelverschreibungsverordnung – Angaben des Arztes auf dem Rezeptformular

Wie überraschend doch der 1. Juli kam. Erst dann fangen unsere Standesvertreter, Ärzte und Kranken­kassen an zu klären, was mit fehlerhaften Arztstempeln zu tun ist. ­Natürlich ist klar, dass nichts klar ist. Monate vorher hätte das schon diskutiert werden müssen! Wir sind nun wieder die Deppen, denen jeder was anderes sagt und die Gefahr laufen, retaxiert zu werden. Wenn wir nur nicht so feige wären und mal zusammen­halten würden, könnten wir nur noch gegen Barzahlung liefern, alle Rezepte als Privatrezepte ­behandeln und ­dieses unsägliche ­Verhalten der Kassen würde ein Ende haben. Das mal ­publikumswirksam zu transportieren, wäre Öffentlichkeitsarbeit, die allen hilft.

Thomas Hartmann, Ahorn-Apotheke, Ahornstraße 6, 97509 Kolitzheim

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