DAZ aktuell

Noweda wehrt sich gegen Brandenburg

Retourenregelung im Streit – Brandenburg legt Rücknahme streng aus

BERLIN (lk) | Der Essener Arzneimittelgroßhändler Noweda hat jetzt Widerspruch gegen eine Verfügung des Landes Brandenburg eingelegt und will notfalls gegen das Bundesland vor Gericht ziehen. Der Streit dreht sich um Arzneimittelretouren. Noweda-Chef Wilfried Hollmann sieht in den Auflagen ein „bürokratisches Spinnennetz“.

Bereits Ende März dieses Jahres hatte das Brandenburger Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz der Noweda-Niederlassung ­Berlin/Mittenwalde eine Untersagungsverfügung zugestellt. Danach darf die Noweda Arzneimittelretouren nicht mehr entgegennehmen, wenn diese ursprünglich von einem anderen vollsortierten pharmazeutischen Großhandel an die Apotheke geliefert wurden. Die Noweda hat Widerspruch eingelegt und will – falls dieser abgelehnt wird – vor das Verwaltungsgericht ­ziehen.

Mit der Verfügung möchte das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz laut Noweda das Einbringen von Arzneimittelfälschungen in die legale Lieferkette verhindern. Gegenüber der DAZ bekräftigte das Brandenburger Gesundheitsministerium diese Position: Im Jahr 2014 sei durch Inspektionen bei pharmazeutischen Großhandlungen bekannt geworden, dass diese Arzneimittel von Apotheken bezogen hatten, ohne dass die Arzneimittel vorher von diesem Großhändler an die Apotheke geliefert worden seien. Nähere Betrachtungen der Fälle hätten zutage gebracht, dass „es sich einerseits um Arzneimittel, die durch Apotheken von der pharmazeutischen Industrie gekauft wurden und dann an den Großhändler weiter veräußert wurden, handelte; andererseits wurden Fälle offenbar, bei denen Arzneimittel durch eine Apotheke von einem Großhändler bezogen wurden und an einen anderen Großhändler ‚zurück‘gegeben wurden“. Beide Vorgehensweisen seien nicht statthaft.

Zur Absicherung der rechtlichen Auffassung sei das Bundesministerium für Gesundheit um rechtliche Klarstellung gebeten worden. Diese sei mit Schreiben vom 19. Januar 2015 erfolgt. Darin habe das BMG vollumfänglich die rechtliche Auslegung Brandenburgs bestätigt. Das BMG führt in seiner Stellungnahme an alle Bundesländer aus, dass „die nur sehr eingeschränkt eingeräumten Möglichkeiten der Rücknahme vor dem Hintergrund zu sehen sind, dass hierdurch das Risiko von Arzneimittelfälschungen in der legalen Lieferkette reduziert werden soll“. Ein Großhandel soll nur die von ihm einer Apotheke zuvor ausgelieferten Arzneimittel auch wieder zurücknehmen können. Aufgrund der fehlenden Chargendokumentation bei der Auslieferung von Arzneimitteln an Apotheken könne somit nur maximal die gleiche Anzahl an zuvor von dem Großhandel ausgelieferten Arzneimittelpackungen auf diesem Wege in die legale Vertriebskette eingeschleust werden.

„Eine solche Regelung wäre für Apotheken mit gravierenden Nachteilen verbunden“, so Wilfried Hollmann, Vorstandsvorsitzender der Noweda in einer schriftlichen Erklärung. „Eine getrennte Lagerhaltung wäre nötig, um die Waren von verschiedenen Großhändlern und aus dem Direktgeschäft so vorzuhalten, dass sie für spätere Retouren eindeutig zugeordnet werden können. Unabhängig von den organisatorischen Problemen mit gravierenden ökonomischen Auswirkungen für die Apotheken unterstellt das brandenburgische Landesamt eine Art kriminelle Energie in jeder Apotheke. Das können wir nicht hinnehmen.“

Die Noweda kritisiert, dass das „bürokratische Spinnennetz“ immer weiter gewebt werde, ohne einen erkennbaren Mehrwert für die Arzneimittelsicherheit, während offensichtliche Gefahren, etwa durch den ausländischen Internethandel mit Arzneimitteln, nach wie vor ignoriert würden. „Werden den Internet-Apotheken im Ausland hinsichtlich des möglichen Einschleusens von Arzneimittelfälschungen auch diese Auf­lagen gemacht?“, so Hollmann fragend an das Landesamt. |

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