DAZ aktuell

Unangemeldete Kassenprüfungen drohen

Finanzminister jagen Steuerbetrüger – auch in der Apotheke

BERLIN (lk) | Die Finanzminister von Bund und Ländern wollen mit dem Kampf gegen Steuerbetrug mit elektronischen Kassensystemen Ernst machen. Künftig soll es zu diesem Zweck auch in Apotheken unangemeldete Prüfungen, eine sogenannte „Kassennachschau“, geben können. Außerdem sollen elektronische Kassen mit dem „Insika“-Verfahren gegen Manipulationen gesichert werden.

Auf der Finanzministerkonferenz (FMK) am 4. Dezember haben die Kassenchefs der Länder mit dem Bundesfinanzministerium entsprechende Beschlüsse gefasst. Die bereits zur Jahresmitte 2014 eingesetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe Registrierkassen erhielt den Auftrag, bis zum 25. Juni 2015 konkrete Gesetzgebungsschritte vorzulegen. Darin enthalten sein sollen gesetzliche Konkretisierungen zu Aufzeichnungspflichten beim Einsatz von elektronischen Kassensystemen. Zweitens sollen neue Vorschriften und Standards zur ordnungsgemäßen Buchführung erlassen werden. Kernstück ist das von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt entwickelte „Insika“-Verfahren. Insika steht für Integrierte Sicherheitslösung für messwertverarbeitende Kassensysteme. Das Konzept soll die lückenlose, revisionssichere Aufzeichnung von Einzelbuchungen bei Bargeschäften unter Nutzung einer elektronischen Registrierkasse (oder vergleichbarer Komponenten wie Taxameter) sicherstellen. Die Mehrkosten seien sowohl bei Nachrüstung bestehender Kassensysteme als auch bei neuen Systemen gering, heißt es dazu auf der Insika-Informationsseite. Der Manipulationsschutz basiert auf einer digitalen Signatur, die von einer durch eine autorisierte zentrale Stelle ausgegebenen Chipkarte erzeugt wird. Damit geschützte Daten können nicht unerkannt verändert werden. Selbst bei einer Manipulation oder beim Verlust der Daten ist durch technische Vorkehrungen eine Abschätzung der ­Umsätze möglich.

Als dritten Punkt beschlossen die ­Finanzminister die Einführung einer sogenannten „Kassennachschau“. Dies soll den Finanzämtern erlauben, ohne konkreten Anlass oder Verdacht Kassensysteme unangemeldet zu prüfen, die Daten auszulesen und Manipulationen aufzudecken.

Wann die verschärften Regelungen für elektronische Kassensysteme in Kraft treten, ist noch nicht klar. Darüber wird die übernächste Finanzministerkonferenz Mitte 2015 beraten und ­gegebenenfalls beschließen. |

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