Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage V: verordnungsfähige Medizinprodukte (BSS DISTRA-SOL)

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 2. Januar 2015 (BAnz AT 02.01.2015, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage V – verordnungsfähige Medizinprodukte (BSS DISTRA-SOL)“ vom 9. Dezember 2014 abgedruckt.*

Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 8. Januar 2015 (BAnz AT 08.01.2015, B1) ist eine „Bekanntmachung zu § 2 Nummer 3 der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung – AMWHV“ vom 2. Dezember 2014 abgedruckt.*

Bayern

Satzungsänderung der Bayerischen Apothekerversorgung

Die Bayerische Apothekerversorgung hat folgende Satzungsänderung bekannt gemacht:

„Dreizehnte Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Apothekerversorgung“ vom 26. November 2014.

Sie finden diesen Text im Wortlaut auf der DAZ.online-Seite im Service-Bereich unter „DAZ Recht/Recht/Gesetzestexte, Verordnungen, Bekanntmachungen“ zum Herunterladen.

Schleswig-Holstein

Landesverordnung über Gesundheitsberufe

Im Gesetz- und Verordnungsblatt Schleswig-Holstein Nr. 15 vom 18.12.2014 wurde folgende Bekanntmachung abgedruckt:

„Landesverordnung über Gesundheitsberufe“ vom 2. Dezember 2014.

Sie finden diesen Text im Wortlaut auf der DAZ.online-Seite im Service-Bereich unter „DAZ Recht/Recht/Gesetzestexte, Verordnungen, Bekanntmachungen“ zum Herunterladen.

Thüringen

Verwaltungsvorschrift über die Abnahme und Besichtigung von Apotheken

Im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 51/52 vom 22.12.2014 wurde folgende ­Bekanntmachung abgedruckt: ­„Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit über die Abnahme und Besichtigung von Apotheken“ vom 28. November 2014.

Sie finden diesen Text im Wortlaut auf der DAZ.online-Seite im Service-Bereich unter „DAZ Recht/Recht/Gesetzestexte, Verordnungen, Bekanntmachungen“ zum Herunterladen.

* Den Bundesanzeiger können Sie auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de (auch in einer kostenlosen Newsletter-Version) abonnieren.

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