DAZ aktuell

Gebrauchsinformationen für Blinde und Sehbehinderte

Blinde und Sehbehinderte, die sich für die Gebrauchsinformation eines bestimmten Arzneimittels interessieren, erhalten mittlerweile Hilfe über eine gebührenfreie Servicenummer. Über diese werden sie mit dem Unternehmen verbunden, das für das betreffende Arzneimittel verantwortlich ist. Die Gebrauchsinformation bekommen sie dann wahlweise vorgelesen oder sie wird ihnen in anderer geeigneter Form zugänglich gemacht.

Bereits mit der 14. Novelle des Arzneimittelgesetzes (AMG) aus dem Jahr 2005 wurden die Inhaber von Arzneimittelzulassungen verpflichtet, die Gebrauchsinformation auf Ersuchen von Patientenorganisationen bei Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, in Formaten verfügbar zu machen, die für blinde und sehbehinderte Personen geeignet sind (§ 11 Abs. 3c AMG). Dieser gesetzlichen Vorgabe folgten zunächst jahrlange Diskussionen. Seit 2011 gibt es das Online-Projekt PatientenInfo-Service, über das alle Interessierten – auch Sehbehinderte – gezielt nach Packungsbeilagen für Medikamente suchen können. Dieses Portal soll auch beibehalten werden – der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hatte zwischenzeitlich anderes befürchtet.

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Die neue Telefon-Hotline ist ein zusätzliche Angebot, für das sich die Herstellerverbände Pro Generika, Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa), Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) und Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) entschieden haben. Dabei handelt es sich um eine zentrale telefonische Kontaktstelle in Form eines Switch-Board. Die Vorbereitungen dauerten eine Weile – inzwischen sind sie jedoch abgeschlossen und der neue Service hat schon eine gewisse ­Anlaufphase hinter sich: Die zentrale ­telefonische Kontaktstelle nahm am 1. April 2015 nun ihren Dienst auf.

Tel.: 0800 1236321

Wie die Herstellerverbände mitteilen, ist die telefonische Kontaktstelle zu den „üblichen Geschäftszeiten“ unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800 1236321 erreichbar. Sie steht ausschließlich für die Weitervermittlung ­telefonischer Anfragen nach Gebrauchsinformationen zur Verfügung. Eine Beratung oder Information über Arzneimittel können Patienten und Verbraucher hier nicht erwarten. Ebenso wenig können sie hier Nebenwirkungsmeldungen ­abgeben.

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