Foto: DAZ/Sket

Abgabedatum vor Verordnungsdatum

Achtung bei nachgereichten Rezepten

DAP | Dass dringende ärztliche Verordnungen schon vorab telefonisch oder per Fax übermittelt werden, bevor die schriftliche Verordnung in der Apotheke eintrifft, ist in der Apotheke durchaus üblich und im Sinne einer schnellen Patienten­versorgung auch praxisgerecht. ­Daher hat auch der Gesetzgeber ­eine Vorabübermittlung durch den Arzt ausdrücklich erlaubt. Doch beim Nachreichen und Bedrucken des Rezeptes kann es dennoch zu ­einer Retaxation kommen beispielsweise wenn das Abgabedatum vor dem Ausstellungsdatum liegt.

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