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Geht noch was?

Dr. Benjamin Wessinger, Chefredakteur der DAZ

Vielleicht tut sich doch noch etwas in puncto Medikationsplan und E-Health-Gesetz. Mit Cornelia Rundt aus Niedersachsen und Barbara Steffens aus Nordrhein-Westfalen haben zwei Landesgesundheitsministerinnen öffentlich angekündigt, den Gesetzentwurf noch ändern zu wollen. Auch der scheidende gesundheitspolitische Sprecher der CDU Jens Spahn – er wird parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium – machte den Apothekern zuletzt Hoffnungen.

Die SPD-Frau Rundt erklärte auf dem niedersächsischen Apothekertag, sie unterstütze die Forderungen der Apotheker, die den Medikationsplan nach E-Health-Gesetz ebenfalls erstellen dürfen und dafür auch honoriert werden wollen, und werde einen entsprechenden Antrag auf der Gesundheitsministerkonferenz (die nach Redaktionsschluss dieser DAZ stattfand) einbringen. Die Grüne Steffens möchte erreichen, dass die Patienten wählen können, ob sie den Arzt oder den Apotheker ihres Vertrauens mit der Erstellung des Medikationsplans betrauen – was de facto ebenfalls darauf hinausläuft, dass der Gesetzentwurf im Sinne der Apothekerschaft geändert werden muss. Sie möchte diesen Vorstoß im Bundesrat machen. Leider haben die Aussagen der beiden eher den Charakter eines Appells, da das E-Health-Gesetz wohl nicht der Zustimmung der Länder im Bundesrat bedarf.

Steffens jedenfalls ist unbedingt Recht zu geben, dass die Entscheidungshoheit darüber, wer wann für welchen Zweck die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wird nutzen dürfen, bei den Versicherten liegen muss. Völlig unabhängig davon, dass in diesem besonderen Fall wohl die Apotheker von diesem Umstand profitieren würden, wäre alles andere ein Bruch mit dem heute geltenden Bild vom selbstbestimmten Patienten.

Die Apothekerschaft und ihre Berufsvertretung sind im Moment sehr mit sich selbst beschäftigt, mit Vergütungsfragen und Hausbau-Plänen, aber auch mit dem eigenen Selbstbild und der Weiterentwicklung desselben. Die eGK ist ein wegweisendes Projekt für das gesamte Gesundheitssystem. Sie könnte beispielsweise die Zusammenarbeit der Heilberufe enorm erleichtern. Sie könnte aber genauso durch ein elektronisches Rezept den Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erleichtern. Die eGK könnte die Position des Patienten stärken, sie könnte aber ebenso zum „gläsernen Patienten“ führen.

Mit dem Amtsantritt von Friedemann Schmidt wollten sich die Apotheker stärker bei gesellschaftlichen Fragen einbringen. Hier ist ein Feld, wo sie das tun sollten. Mit dem schönen Nebeneffekt, dass der im E-Health-Gesetz bislang vorgesehene Ausschluss der Apotheker aus wichtigen, zukunftsweisenden Feldern gleich mit ad acta gelegt werden könnte.

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