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Wie soll was wann erstattet werden?

Pharma-Dialog in der zweiten Runde – Regulierung des Arzneimittelmarktes im Fokus

BERLIN (ks) | Am 3. Juni trat der sogenannte Pharma-Dialog zwischen Politik, Industrie und Wissenschaft in die zweite Runde ein. Diesmal ging es unter anderem um Fragen der Regulierung des Arzneimittelmarktes in Deutschland – nicht ­zuletzt um die Auswirkungen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungs­gesetzes (AMNOG). Aber auch Antibiotika(-resistenzen) gehörten zu den Themen.

Erklärtes Ziel des Pharma-Dialogs ist es, den Pharma-Standort Deutschland in den Bereichen Forschung, Entwicklung und Produktion zu stärken. Eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und sichere Arzneimittelversorgung soll auch weiterhin sichergestellt werden. Und dazu werden auch bestehende Regulierungen kritisch ins Visier genommen. Beim Thema frühe Nutzenbewertung und anschließende Preisverhandlungen sehen alle Seiten Nachbesserungsbedarf – Industrie, Krankenkassen und Gemeinsamer Bundesausschuss.

Vor allem der GKV-Spitzenverband nutzte die zweite Dialogrunde, um seine Forderungen nochmals in der Öffentlichkeit zu betonen: So fordert er eine Nutzenbewertung für Bestandsmarkt-Arzneimittel, die für ein neues Anwendungsgebiet zugelassen werden. Zudem müsse das jetzige einjährige Verfahren zur Bewertung des Zusatznutzens und vor allem zur Preisfindung gestrafft werden. Denn heute könnten von der Industrie wesentlich schneller als früher Nachfolgepräparate auf den Markt gebracht werden, die dann wieder für ein Jahr unreglementiert hochpreisig angeboten werden könnten. Deshalb sollte auch der Erstattungspreis rückwirkend gelten. Denkbar wäre etwa auch, bei Präparaten, die nur bei einigen Patienten einen Zusatznutzen haben, für diese einen höheren Preis zu vereinbaren. Für Patienten, bei denen das Medikament keinen Zusatznutzen zeige, sollte es einen niedrigeren Preis geben.

Die Pharmaverbände sehen den Dialog hingegen weniger als Plattform für den Austausch von Forderungen. Es gehe um einen echten Dialog, betonte etwa Birgit Fischer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands forschender Pharma-­Unternehmen (vfa). Dennoch gibt es natürlich einige Themen, die der Industrie unter den Nägeln brennen. Beispielsweise die Art und Weise, wie die Erstattungsbeträge nach erfolgter früher Nutzenbewertung gefunden werden und die Folgen ihrer öffentlichen Listung auf die global agierenden Unternehmen. Auch aus der Politik gab es schon Signale, dass die Frage der Vertraulichkeit der Erstattungsbeträge noch nicht zu Ende diskutiert ist.

Konkrete Verhandlungsergebnisse gab es nach der zweiten Runde nicht – diese hatte allerdings auch kaum jemand erwartet. |

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