Reisepharmazie

Gesund wieder auftauchen

Hintergründe und Tipps für die Beratung von Freizeittauchern

Foto: ingimage.com
Von Claudia Bruhn | Ganz gleich, ob man nur ein wenig schnorcheln oder sich in tiefere Tiefen wagen möchte – vor einem Tauchgang sollten etwaige Gesundheitsrisiken durch eine ärztliche Untersuchung ausgeschlossen werden. Denn nicht nur bei Ohrenschmerzen und Schnupfen verbietet sich der Tauchgang. Auch seelische Leiden können dagegen sprechen. Wer außerdem in der Apotheke gut beraten und mit nützlichen Mitteln für kleinere Beschwerden versorgt wurde, kann getrost abtauchen.

„Allein in der gräßlichen Einsamkeit/Tief unter dem Schall der menschlichen Rede/Bei den Ungeheuern der traurigen Öde“ – von einem solchen Szenario, wie es Friedrich Schiller in seiner 1797 veröffentlichten Ballade „Der Taucher“ beschreibt, lässt sich heute wohl niemand mehr abhalten. Im Gegenteil: Tauchen gehört zu den beliebtesten Freizeitaktivitäten. Doch in den Hochglanzprospekten oder auf den Internetseiten der Reiseveranstalter, die für Tauchkurse werben, finden sich relativ wenige Gesundheits-relevante Hinweise. Für den Fall, dass ein Kunde von seinem bevorstehenden Tauchurlaub erzählt oder die Möglichkeit in Betracht zieht, sich am Urlaubsort spontan für einen Schnupperkurs zu entscheiden, sollte das Apothekenpersonal entsprechendes Hintergrundwissen und Empfehlungen für die „Taucher-Apotheke“ parat haben.

Veränderte Bedingungen unter Wasser

Unterschieden wird zwischen dem Apnoetauchen (ápnoia, griech.: Nicht-Atmung) und dem Gerätetauchen, das in diesem Beitrag im Mittelpunkt stehen soll. In jedem Fall begibt sich der Taucher in einen Lebensraum, an den er physiologisch nicht angepasst ist. Das Sehen, Hören und die Orientierung sind völlig verändert. Zudem können gesundheitliche Zwischenfälle wie beispielsweise eine Bewusst­losigkeit unter Wasser viel dramatischere Folgen haben als an Land.

Hören. Schallwellen werden im Wasser etwa viermal schneller transportiert als in Luft (Schallgeschwindigkeit 340 m/s vs. 1400 m/s). Auch die Absorption der Frequenzen (höhere werden stärker absorbiert als niedrige) ist verändert. Dies kann zu Problemen bei der Ortung von Geräuschquellen und zu Fehleinschätzungen führen.

Sehen. Das Sehvermögen ist unter Wasser durch Gesichtsfeld-Einschränkungen (bedingt durch die Ausrüstung) und durch die Abnahme der Sichtverhältnisse mit zunehmender Tiefe beeinträchtigt. Unterstützung bieten Taucherlampen.

Gleichgewichtssinn. Damit der menschliche Körper in der gewünschten Lage gehalten werden kann, ist vor allem die einwandfreie Funktion des Gleichgewichtsorgans im Innenohr notwendig. Außerdem benötigt das ZNS dafür Informationen des Sehsinns und der Skelettmuskulatur. Letztgenannte können infolge der Schwerelosigkeit unter Wasser nicht geliefert werden – der Taucher muss sich daher überwiegend auf seine Gleichgewichtsorgane verlassen, die kälte­empfindlich und anfällig für Druckschwankungen sind. Dies kann nicht nur Orientierungslosigkeit, sondern auch Schwindel zur Folge haben.

Unterwasserflora und -fauna. Vorsicht ist auch geboten bei Quallen und solchen Tiefsee-Bewohnern, die teilweise auf den ersten Blick wie Blumen oder Pflanzen aussehen, in Wirklichkeit aber tierische Lebewesen sind (Seeanemonen, Korallen, Polypen). Sie können an ihrer Oberfläche Nesselkapseln tragen. Bei Berührung platzen diese auf und sondern Peptidtoxine ab, die Exantheme und Nekrose hervorrufen können. Zu den Erste-Hilfe-Maßnahmen gehört das Abwaschen mit Salzwasser und das Auftragen eines antiallergischen Gels. Verletzte sollten sorgfältig wegen möglicher Spätfolgen (Schock, neurologische Symptome) beobachtet werden. Zur Prophylaxe gilt: nicht zu dicht über diesen Lebewesen tauchen, Taucherhandschuhe und –anzug schützen.

Druckverhältnisse.

Pro Meter Wassertiefe steigt der Umgebungsdruck, der über der Erd- bzw. Wasseroberfläche bei 1 bar (100 kPa) liegt, um 0,1 bar an. Bei einer Tauchtiefe von 10 m bedeutet dies eine Verdopplung des Drucks, der auf den Organismus einwirkt. Nach dem Gasgesetz von Boyle-Mariotte gilt, dass in einem abgeschlossenen gasgefüllten Raum, als der die Lunge bei Tauchern betrachtet werden kann, eine Druckverdoppelung eine Halbierung des eingeschlossenen Gasvolumens zur Folge hat. Wird kein regelmäßiger Druckausgleich durchgeführt, kann es zu Barotraumen (s. u.) kommen.

Druckdifferenzen gegenüber abgeschlossenen Gasmengen (z. B. in starren oder variablen Hohlräumen des menschlichen Körpers – hier durch den Ballon dargestellt) entstehen, wenn Druckänderungen nicht durch entsprechende Änderungen des Volumens ausgeglichen werden. Beim Abtauchen verkleinert sich durch den Druck das Lungenvolumen. Kommen in der Tiefe Gase hinzu, so bleibt das Volumen gleich. Beim Auftauchen dehnt sich das Volumen aus. Daher muss man beim Aufsteigen immer komplett ausatmen, weil sich die komprimierte Luft sonst ausdehnen und zum Platzen von Alveolen und kleinen Gefäßen führen würde.

Durch den Wasserdruck steigt auch die Löslichkeit der Atemgase im Blut (Gasgesetz von Henry). Hierbei ist besonders Stickstoff als Hauptbestandteil der (Press)-Luft relevant, der in höherer Konzentration in das Blut und die Gewebe gelangt. Während des Auftauchens werden die Gewebe von Stickstoff und anderen Gasen wieder entsättigt, diese gelangen über das Blut in die Lunge und können abgeatmet werden.

Bei zu schnellem Auftauchen läuft dieser Prozess unvollständig ab und es bilden sich mehr oder weniger große Gasblasen in Blut und Gewebe. In den Blutgefäßen können diese eine Gasembolie auslösen und damit die Blutzirkulation unterbrechen, im Gewebe verursachen sie mechanische Verletzungen. Es kann zur lebensgefährlichen Depressionserkrankung („Taucherkrankheit“) kommen. Um dies zu vermeiden, müssen Taucher die Dekompressionsregeln beachten. Sie beinhalten die Verweildauer in einer bestimmten Wassertiefe beim Auftauchen („Deko-Stopp“) und hängen von verschiedenen Faktoren ab (z. B. verwendetes Atemgasgemisch, Tauchtiefe).

Gesundheitsrisiken beim Tauchvorgang

Barotrauma. Darunter versteht man alle Schädigungen und Funktionsstörungen infolge physikalischer Druckdifferenzen. Es können alle Gas-gefüllten Hohlräume des Körpers betroffen sein, das heißt nicht nur die Lunge, sondern auch Nasennebenhöhlen, Gehörgänge, Magen-Darm-Trakt, Haut, Augen (durch Luft im Bereich der Tauchermaske) und sogar die Zähne. So kann beim Abtauchen durch eine schadhafte, poröse Zahnfüllung Luft in einen Hohlraum gelangen. Beim Auftauchen dehnt sich diese aus und drückt im ungünstigen Fall die Zahnfüllung komplett heraus.

Die beste Voraussetzung zur Verhinderung von Barotraumata ist die Beachtung der Regeln zum Druckausgleich. Bei einer Schwellung der Nasenschleimhaut oder der Gehörgänge ist kein vollständiger Druckausgleich möglich – daher darf man bei Schnupfen oder Tubenkatarrh nicht tauchen, auch dann nicht, wenn zuvor abschwellende Nasensprays angewendet wurden.

Tiefenrausch. Eine „Stickstoff-Vergiftung“ tritt erst bei höheren Drücken (Tauchtiefe ca. 30 m) auf. Ursache sind Nervenfunktionsstörungen durch den Stickstoff, deren Anfangssymtome einem Alkohol- oder LSD-Rausch ähneln. Betroffene nehmen diese meist nicht selbst wahr, fallen aber bei ihren Tauchpartnern durch ungewöhnliches Verhalten auf. Die genauen Auslöser lassen sich meist nicht identifizieren. Bekannt ist aber, dass Arzneimittel gegen Reiseübelkeit die Empfindlichkeit für Tiefenrausch erhöhen. Deshalb sollte am Ankunftstag noch nicht getaucht werden.

Taucherunfall (Syn.: Dekompressionskrankheit, Deko-Krankheit, Caisson-Krankheit, franz. caisson = box, Bez. für Senkkasten bei Unterwasserarbeiten). Anzeichen sind abnorme Müdigkeit, Hautjucken („Taucherflöhe“), Schmerzen in den großen Gelenken und sensible und/oder motorische Ausfälle. Zu den Leitsymptomen zählen Arthralgien, Myalgien, auch Hautmarmorierungen. Es kann zu Überdehnung der Lunge (Lungenriss, Emphysem, Pneumothorax, Luftembolie) und als Spätfolge zu aseptischen Knochennekrosen kommen.

Neben der Notwendigkeit, die Dekompressionsregeln zu beachten, wird auch dazu geraten, wegen der Druckreduzierung in der Flugzeugkabine (auf 0,7 bis 0,8 bar) zwischen dem letzten Tauchgang und der Flugreise mindestens zwölf, besser 24 Stunden verstreichen zu lassen (bei wiederholten Tauchgängen bis zu 48 Stunden). Wird kurze Zeit nach einem Tauchgang die Rückreise per Flugzeug angetreten, stellt dies eine weitere Dekompression des Tauchers dar.

Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Tauchunfällen

1. sofortige Sauerstoffgabe (100%)

2. Flüssigkeitsgabe 1 l/h, oral (isotonische, kohlensäurefreie Getränke) oder i. v.

3. Ruhiglagerung, bei Bewusstseinsstörung stabile Seitenlage

4. Notruf („Verdacht auf Tauchunfall“), ideal: Taucherarzt-Hotline, z. B. 24-Stunden-Hotline des Divers Alert Network Europa (DAN), Tel. 00800 326 668 783

5. gegebenenfalls schneller und schonender Transport zur Druckkammer

6. Tauchcomputer sicherstellen, Gesundheitszustand des Tauchpartners beobachten

Tauchen und Medikamente

Als Grundregel gilt: wer Medikamente einnimmt, die die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen, darf nicht tauchen. Dies ist nicht nur relevant bei Mitteln gegen Reiseübelkeit, sondern beispielsweise auch beim Malaria-Medikament Mefloquin (Lariam®), da es psychiatrische Symptome wie Angststörungen, Paranoia, Depressionen, Halluzinationen und Psychosen hervorrufen kann. Die Fachinformation von Lariam® enthält einen Warnhinweis zur Einnahme bei Tiefsee­tauchen. Wegen der langen Halbwertszeit (durchschnittlich drei Wochen) können diese genannten Nebenwirkungen auch noch nach Absetzen des Arzneimittels auftreten.

Tauchtauglich oder nicht?

Grundsätzlich sollte jeder Freizeittaucher die folgenden allgemeinen Anforderungen erfüllen, die auch im Rahmen einer medizinischen Tauglichkeitsuntersuchung (s. Kasten S. 43) geprüft werden. Obwohl eine solche nicht zwingend vorgeschrieben ist, verlangen die Tauchschulen in der Regel ein ärztliches Attest. Gefordert werden:

das selbstständige Schwimmvermögen,

die Fähigkeit zur Kommunikation und zum eigenverantwortlichen Handeln,

der Ausschluss von Leiden, die Bewusstseinstrübungen, Orientierungsstörungen oder Panik auslösen können,

die Abwesenheit von Krankheiten, die ein Barotrauma verursachen können,

der Ausschluss von Leiden, die durch das Tauchen verschlimmert werden könnten.

Tauch-Tauglichkeitsuntersuchung

  • Bei wem?

Jeder approbierte Arzt darf eine Tauglichkeitsuntersuchung durchführen und ein Attest ausstellen. Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. bietet zudem auf ihrer Website eine nach Postleitzahlen sortierte Liste von Ärzten an, die eine spezielle tauchmedizinische Qualifikation besitzen („Taucherarzt-Liste“). Damit lässt sich rasch ein Arzt in Wohnortnähe finden.

  • Wie oft?

Sporttauchern zwischen 18 und 40 Jahren wird eine Überprüfung ihrer Tauchtauglichkeit alle drei Jahre empfohlen, jüngeren und älteren Personen ein jährlicher Check. Nach einer schweren Erkrankung oder einem ­Tauchunfall wird eine erneute Untersuchung angeraten, auch wenn die vorherige noch nicht lange zurückliegt.

  • Was wird gemacht?

Der Umfang der Tests ist von verschiedenen Faktoren ­abhängig. Obligatorisch sind:

  • ausführliche Anamnese
  • Lungenfunktionstest
  • Ruhe-EKG, gegebenenfalls (besonders ab 40. Lebensjahr) auch Belastungs-EKG
  • gegebenenfalls weitere Untersuchungen wie Blutbild, Urintest

Bei folgenden Erkrankungen ist besondere Vorsicht geboten, weil sie zu lebensbedrohlichen Zuständen führen können (Auswahl):

  • Augenkrankheiten wie Konjunktivitis, Glaukom, Gesichtsfeldeinschränkungen/Einäugigkeit, Zustand nach operativen Eingriffen wie Katarakt-OP,
  • Muskel-, Knochen- und Gelenkerkrankungen wie Wirbelsäulenverletzungen/-degeneration,
  • HNO-Krankheiten wie akute oder chronische Otitis media, Nasennebenhöhlenentzündung, Zahnprobleme,
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen, Hypertonie,
  • Atemwegs- und Lungenkrankheiten (akute Bronchitis, COPD),
  • Krankheiten der inneren Organe (Refluxkrankheit, Tumore),
  • Erkrankungen des Nervensystems wie Morbus Parkinson, Epilepsie, multiple Sklerose,
  • psychiatrische Erkrankungen wie Panikstörung, Depression, Persönlichkeitsstörungen,
  • Hautkrankheiten, die durch die Taucherausrüstung verschlimmert werden könnten.

Bei einigen Erkrankungen wurden die Tauchverbote in den letzten Jahren relativiert, wobei Experten jedoch unterschiedliche Meinungen vertreten. Dazu zählt Asthma bronchiale, das bei Kindern eine Kontraindikation ist, bei Erwachsenen jedoch erlaubt wird, wenn vor dem Tauchgang ein Bronchodilatator angewendet wurde.

Bei Diabetes mellitus sind die Vorbehalte gegen das Tauchen durch das Hypoglykämie-Risiko unter Wasser begründet. Nachdem jedoch kleinere Studien gezeigt hatten, dass Diabetiker nicht häufiger als Nicht-Diabetiker Tauchunfälle erleiden, wurden Protokolle entwickelt, die Diabetikern das Tauchen ermöglichen sollen (z. B. Blutglucose vor dem Tauchgang > 200 mg/dl, kein Tauchgang < 160 mg/dl, maximale Tauchtiefe 20 m). In Deutschland wird nach wie vor bei Diabetes Typ 1 und 2 mit schlechter Stoffwechsellage, schwieriger Einstellung und Hypoglykämien in den letzten zwei Jahren keine Tauchtauglichkeit attestiert; Ausnahmen sind möglich bei gut eingestellten und trainierten Diabetikern.

Auch Menschen mit Behinderungen können in Speziallehrgängen das Tauchen erlernen.

Übergewichtigen und Adipösen wird vom Tauchen eher abgeraten, da das Risiko für Herz-Kreislauf-Zwischenfälle erhöht ist und unter Umständen eine geringere körperliche Fitness und Selbstwahrnehmung (wichtig für das Verhalten in Notfällen und Hilfeleistungen bei anderen Tauchern) als bei Normalgewichtigen sowie ein höheres Risiko für die ­Depressionskrankheit infolge der vermehrten Aufnahmekapazität des gut fettlöslichen Stickstoffs im Fettgewebe ­bestehen.

Tauchers Reiseapotheke

Folgende Mittel sollten bei einem Tauchurlaub in der Reiseapotheke unbedingt enthalten sein:

  • wasserfestes Sonnenschutz-Mittel (LSF 20+) (in 10 m Wassertiefe holt man sich keinen Sonnenbrand, beim Schnorcheln schon! Insbesondere die Waden, die Hinterseite der Oberschenkel, Schultern und Rücken ausreichend eincremen und T-Shirt tragen!)
  • Hautschutzmittel, das unter dem Neoprenanzug vor Wundreiben und Blasenbildung schützt (z. B. Run­Guard® Hautschutz-Stick)
  • kühlendes Gel bei Sonnenbrand (Fenistil® Gel, Soventol® Gel)
  • Mittel gegen Durchfall (Elektrolyte: Elotrans®, Motilitäts- bzw. Sekretionshemmer: Loperamid, Racecadotril)
  • Pflaster, Verbandsmaterial und Desinfektionsmittel (z. B. Octenisept®)
  • Analgetika (Wirkstoffe: Ibuprofen, Paracetamol), z. B. auch bei Ohrenschmerzen infolge Otitis externa („Taucher-Ohr“)
  • spezielle Ohren-Arzneien, s. Kasten „Tauchers Ohrentropfen“

„Tauchers Ohrentropfen“

Erfahrene Taucher empfehlen, die Ohren nach jedem Tauchgang mit essigsäurehaltigen Ohrentropfen 0,7% (NRF 16.2) zu spülen. Diese sollen den Gehörgang pflegen, wirken entquellend, bakterizid und fungizid

Essigsäure 30% DAC 2,4 g

Propylenglycol 97,6 g

Alternativ sind Otodolor soft® Ohrentropfen empfehlenswert. Glycerol wirkt durch sein hohes Wasserbindungsvermögen abschwellend und schmerzlindernd und kann daher auch bei leichter Otitis externa wirksam sein.

Schwangere und Kinder

Schwangere dürfen nicht tauchen, da das Risiko, dass Gasbläschen in den fetalen Kreislauf gelangen, zu hoch ist. Bei Kindern gilt allgemein ein Mindestalter von acht Jahren, weil erst dann die Alveolen voll ausgereift sind. Tauchärzte empfehlen bei der Tauglichkeitsuntersuchung eine besonders ausführliche Anamnese, die bis ins Säuglingsalter zurückreicht, um spezielle Risiken zu entdecken (z. B. bei Frühgeburt). Zu bedenken ist auch, dass Kinder unter Stress im Reflex reagieren, sodass Unfälle durch Panik leichter auftreten können als bei Erwachsenen. Kinder mit ADHS oder Asthma bronchiale sollten nicht tauchen. |

Literatur

Website der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. (GTÜM), www.gtuem.org

Tauchunfall. S2k-Leitlinie der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V., Stand April 2015, AWMF-Leitlinien-Register Nr. 072-001, www.awmf.org

Arbeiten in Überdruck. S1-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin e.V. (DGAUM), AWMF-Leitlinien-Register Nr. 002/011, www.awmf.org

Wendling J et al. (Hrsg). Manual Tauchtauglichkeit, 2. Aufl. (2001) Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. (GTÜM), Österreichische Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (ÖGTH), Schweizerische Gesellschaft für Tauch- und Hyperbarmedizin (SUHMS)

Künneth T. Tauchen aber sicher! Verlag Müller Rüschlikon/Paul Pietsch Verlage GmbH & Co. KG Stuttgart, 1. Aufl. (2009)

Grenzen überwinden. Website des Verbandes Deutscher Sporttaucher VDST, hwww.vdst.de

Fachinformation Lariam®, Stand Mai 2014

Autorin

Dr. Claudia Bruhn ist Apothekerin und arbeitet als freie Medizinjournalistin. Sie schreibt seit 2001 regelmäßig Beiträge für die DAZ.

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