Foto: DAZ/Sket

Ist auf nichts mehr Verlass?

Retax trotz vorheriger schriftlicher Genehmigung

DAP | Wenn lieferberechtigte Vertragspartner einer Krankenkasse aufgrund besonderer Umstände oder dringender Fälle die Patienten nicht kurzfristig versorgen können, besteht die Möglichkeit, sich die Versorgung des Patienten auch ohne Vertragsbeitritt von der Krankenkasse ausnahmsweise vorab genehmigen zu lassen. Werden Apotheken dann allerdings nachträglich Monate später retaxiert, obwohl sie vor der Patientenversorgung ­eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse eingeholt hatten, ist dies besonders ärgerlich.

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