Arzneimittel und Therapie

BfR: Weniger Zink ins Mundwasser

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat untersucht, ob von Zink in Mundwasser oder Zahnpasta ein ­Gesundheitsrisiko ausgehen kann. In gebrauchsfertigen ­Zubereitungen dürfen bis zu 1,0% an Zink (Zn2+) enthalten sein. Damit die Gesamtaufnahme über verschiedene Quellen die tolerierbare Tageshöchstaufnahme (Erwachsene 25 mg, Kinder 7 bis 22 mg) nicht überschreitet, sollten aus kosmetischen Mitteln nur 10% dieses Wertes aufgenommen werden. Allein durch den Gebrauch von Kosmetika, die die erlaubte Zink-Konzentration von 1,0% enthalten, schöpfen bereits ­Erwachsene fast die gesamte Tageshöchstaufnahmemenge aus. Auch wenn Zink-Gehalte in Zahnpasta und Mundwasser in Deutschland meist unterhalb des gesetzlichen Grenzwertes liegen, empfiehlt das BfR zur Risikominimierung, die zugelassene Höchstkonzentration von 1,0% Zink in Mundwasser auf 0,1% zu verringern.

Neue Fixkombi zurSekundärprophylaxe

Zur Sekundärprophylaxe von kardiovaskulären Ereignissen wurde die Fixkombination aus 100 mg Acetylsalicylsäure, 20 mg Atorvastatin und 2,5; 5 oder 10 mg Ramipril eingeführt. Das Präparat wird unter dem Handelsnamen Sincronium® vertrieben. Es ist indiziert bei erwachsenen Patienten, die bei gleichzeitiger Gabe der Monokomponenten in äquivalenten therapeutischen Dosierungen ausreichend eingestellt sind.

EMA prüft inhalative Corticoide bei COPD

Die europäische Arzneimittelagentur EMA hat damit begonnen, das Risiko für Pneumonien unter inhalativer Steroid-Therapie bei COPD zu bewerten. Dass hier Pneumonien auftreten können, ist bereits seit einigen Jahren bekannt, mittlerweile liegen aber neuere Daten vor. Auf Initiative der EU-Kommission nimmt die EMA diese nun unter die Lupe und zieht gegebenenfalls eine Änderung der Verordnungs­hinweise in Betracht.

Generisches Ipratropium-Dosieraerosol

Seit Kurzem ist eine generische Alternative zum Atrovent®-Dosieraerosol erhältlich –Ipratropiumbromid Hexal®. Bisher gab es nur für die Lösungen zur Anwendung mit einem Vernebler eine Alternative zum Erstanbieter. Das Präparat ist zugelassen zur Behandlung von reversiblen Bronchospasmen, bei COPD als Bedarfsmedikation oder zur regelmäßigen Anwendung zur Verhütung oder Linderung von Symptomen. Zudem ist es bei Asthma (Stufe 1 der leitliniengerechten Asthma-Therapie) alternativ zu kurz wirkenden Beta-Agonisten indiziert, wenn diese nicht vertragen werden.

WHO erklärt Liberia für Ebola-frei

Eineinhalb Jahre nach dem Ausbruch der verheerenden Ebola-Epidemie in Westafrika mit Tausenden Toten hat Liberia den Kampf gegen die Seuche offenbar gewonnen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärte das Land jetzt als ersten der drei am schlimmsten betroffenen Staaten für Ebola-frei. Das letzte Opfer in Liberia war vor sieben Wochen gestorben. Seitdem seien keine neuen Fälle mehr aufgetreten, hieß es.

FDA lässt Moxifloxacin gegen Pest zu

Die amerikanische Zulassungsbehörde (FDA) hat das Fluorchinolon-Antibiotikum Moxifloxacin (Avalox®) zu Behandlung von Lungenpest und Pestsepsis sowie zur Vorbeugung der Pest bei Erwachsenen ­zugelassen. Weitere Anwendungsgebiete sind akute, ­bakterielle Sinusitis, akute ­Exazerbation der chronischen Bronchitis, ambulant erworbene Pneumonie, leichte bis ­mäßig schwere entzündliche Erkrankungen des Beckens, Haut- und Weichgewebein­fektionen mit Moxifloxacin-empfindlichen Erregern.

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