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Mehr Flexibilität mit dem ElterngeldPlus

Bonusmonate für Paare und Alleinerziehende

Mit dem neuen ElternGeldPlus will Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig Eltern dabei unterstützen, „früh in eine partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familien und ­Beruf hineinzufinden“. Daher gibt es einen viermonatigen Partnerschaftsbonus, wenn Vater und Mutter vier Monate lang beide gleichzeitig Teilzeit zwischen 25 und 30 Stunden arbeiten.

Doppelt so lange halb so viel

Eltern, deren Kinder ab dem 1. Juli 2015 geboren werden, haben die Wahl zwischen dem regulären Elterngeld und dem neuen ElterngeldPlus oder einer Kombination beider Leistungen. Derzeit endet der Elterngeldbezug mit dem vollendeten ersten Lebensjahr des Kindes – bzw. mit Ende des 14. Lebensmonats, wenn auch der Vater mindestens zwei Monate beruflich pausiert, um sich dem Nachwuchs zu widmen. Mit dem ElterngeldPlus kann man den Zeitraum auf das Doppelte strecken, indem man nur die Hälfte des normalen Elterngeldes erhält. Die Faustregel lautet: Aus einem Elterngeld-Monat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Voraussetzung ist wie beim regulären Elterngeld, dass man während dieser Zeit nicht mehr als 30 Wochenstunden berufstätig ist.

Das Bundesfamilienministerium hat ADEXA gebeten, das ElterngeldPlus bekannt zu machen – dieser Aufforderung kommen wir hier gerne nach.

Alle Infos des BMFSFJ finden Sie auf der Website www.elterngeld-plus.de. Servicetelefon Mo – Do 9 – 18 Uhr: 0 30 20 17 91 30

Partnerschaftsbonus

Neu sind die vier Partnerschafts­monate: Wenn Mutter und Vater mindestens vier aufeinanderfolgende Monate parallel in Teilzeit arbeiten (25 bis 30 Stunden), erhalten sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Auch Alleinerziehende profitieren

Für das ElterngeldPlus können sich auch Alleinerziehende entscheiden. Wenn sie dabei vier Monate hintereinander zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie – wie beim Partnerschaftsbonus – vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Wie hoch ist die Leistung?

Das ElterngeldPlus wird wie das Elterngeld berechnet. Das wegfallende Arbeitseinkommen wird beim Elterngeld zu 65 bis 100 Prozent ersetzt. Im Monat beträgt es mindestens 300 € und höchstens 1800 €. Beim ElterngeldPlus sind die Beträge halb so hoch. Auf der Website elterngeld-plus.de gibt es aktuell drei Elterngeldrechner: einen Schnellrechner, einen Rechner für Geburten bis zum 30. Juni 2015 und einen Rechner mit Planer für Geburtstermine ab 1. Juli. Außerdem finden Sie dort Ihre zuständige Elterngeldstelle und weitere Informationen rund um die Elternzeit.

„Das ElterngeldPlus ist eine neue Leistung für die Generation Vereinbarkeit.“

Manuela Schwesig, Bundesfamilienministerin (SPD)

Elternzeit flexibler einteilen

Auch die unbezahlte Elternzeit von 36 Monaten lässt sich für Kinder, die ab dem Stichtag 1. Juli geboren werden, flexibler gestalten. 24 statt bisher zwölf Monate können künftig auch zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes genommen werden. Dafür ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht mehr erforderlich, wenn die Erwerbs­tätigkeit vollständig unterbrochen wird.

Außerdem kann die Elternzeit in drei Zeitabschnitte pro Elternteil unterteilt werden. Hier kann der Arbeitgeber den dritten Abschnitt allerdings aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn er nach dem dritten Geburtstag des Kindes liegt.

Elterngeld bei Mehrlingsgeburten

Seit Januar 2015 gilt folgende Regelung: Eltern von Mehrlingen haben ­einen Elterngeldanspruch pro Geburt. Für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind gibt es wie bisher einen Zuschlag von 300 €. |

Dr. Sigrid Joachimsthaler

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