DAZ aktuell

Sanofi war zu spät

Insulin-Preissenkungen erst zum 15. April – Patienten müssen aufzahlen

STUTTGART (wes/ks) | Seit dem 1. April gelten für Cabergolin, Cholinesterase-Hemmer und Humaninsuline neue Festbeträge. Sowohl für schnell wirkende als auch für intermediär und langwirkende parenterale Humaninsuline sowie für die Kombinationen daraus beträgt der neue Festbetrag (auf der Ebene des Abgabepreises des pharmazeutischen Unternehmers) 62,21 Euro für die Packungsgröße 30 ml. Wie so häufig ist diese Absenkung mit Problemen für die Apotheken verbunden: Während die übrigen Hersteller von Humaninsulin ihre Preise rechtzeitig gesenkt haben, hat Sanofi-Aventis seine neuen Preise erst später gemeldet.
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Verschlafen? Für 13 Insulin-Präparate von Sanofi müssen Patienten derzeit aufzahlen, weil das Unternehmen seine Preissenkungen zu spät an die Lauertaxe gemeldet hat.

Betroffen von der Festbetragsabsenkung sind 18 Insulin-Präparate der Firma Sanofi-Aventis. Für 13 von ihnen entstehen den Patienten derzeit Mehrkosten zwischen 11 Cent und 6,56 Euro, weil der Hersteller seine Preissenkungen zu spät an die Lauertaxe gemeldet hat. Sie werden damit erst ab dem 15. April in der Apothekensoftware berücksichtigt.

Sanofi will Aufzahlung übernehmen

Sanofi bestätigte gegenüber der DAZ, dass die Preissenkungen erst mit der kommenden Aktualisierung in der Lauertaxe erscheinen. Man habe allen Kassen angeboten, die Aufzahlungen zu übernehmen. Die Patienten sollten sich deshalb an ihre Krankenkasse wenden, nicht an Sanofi-Aventis, betonte eine Sprecherin. Bei den Kassen kommt das Angebot unterschiedlich gut an.

AOKs wollen gutschreiben

So hieß es beim AOK-Bundesverband, die Ortskrankenkassen seien in Gesprächen mit den Landesapothekerverbänden, um die Abwicklung zu klären. Lösungsvorschläge gibt es durchaus, etwa von der AOK Nordost: Danach sollen Apotheker auf die Aufzahlung verzichten und erhalten dafür von der Kasse eine Gutschrift über die Differenz zwischen Festbetrag und Listenpreis. Dazu sollen sie das Rezept mit der Sonder-PZN für Nichtverfügbarkeit bedrucken. Als Abgabepreis soll darunter der Festbetrag aufgedruckt werden. Die AOK Nordwest will ebenfalls eine Gutschrift über die Differenz erteilen. Hier lautet der Rat: Die Apotheke soll auf dem Rezept „88: Verzicht auf Aufzahlung“ vermerken sowie den Festbetrag aufdrucken. Eine Sprecherin des AOK-Bundesverbandes erklärte, wenn der Kunde mangels Regelung am Ende doch aufzahlt, sollte er die Quittung aufbewahren, um sie später gegebenenfalls bei einer Servicestelle zur Erstattung einzureichen. Auf diesen Weg setzt auch die TK: Versicherte sollen die Aufzahlung in der Apotheke leisten, bekommen diese aber bei Rechnungsvorlage von der TK erstattet, erklärte ein Sprecher. Eine andere, recht schlichte Idee zur Problemlösung kam aus dem Ersatzkassenlager: Die Apotheker sollten die Rezepte erst am 15. April bedrucken und abrechnen. Dies lehnte allerdings der Deutsche Apothekerverband ab. Offenbar ist man hier angesichts der bei Rezeptabrechnungen sonst so peniblen Kassen vorsichtig. Für Apotheken, die dieser Tage nicht wissen, wie sie sich richtig verhalten sollen, wäre dies aber unter Umständen tatsächlich eine Möglichkeit.

Barmer gegen Sanofi-Vorschlag

Keine echte Lösung sieht auch die Barmer GEK. Hier setzt man darauf, dass sich das Aufkommen an Insulin-Rezepten während der zehn Werktage, an denen die Lauertaxe nicht stimmt, in Grenzen hält. Im Einzelfall werde man aber nach einer patientenfreundlichen Lösung suchen, so ein Sprecher. Auf das Sanofi-Angebot will sich die Barmer allerdings unter Hinweis auf die hohen Verwaltungskosten nicht ein­lassen. |

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