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„Hochpreiser“-Versorgung gefährdet?

Die Versorgung mit der rasch zunehmenden Zahl hochpreisiger Arzneimittel (zu Apothekenabgabepreisen von mehreren 100 bis zigtausend Euro) wird immer schwieriger. Apotheken bevorraten sich mit diesen (in aller Regel verschreibungspflichtigen) Arzneimitteln – wenn überhaupt – nur noch sehr zurückhaltend. Der hohe Liquiditätsbedarf und die großen Lager- und Verlustrisiken, vor allem aber die geringen Margen in diesem Bereich zwingen zur besonderen Vorsicht.

Dr. Klaus G. Brauer, Herausgeber der DAZ

Zum veritablen Versorgungsproblem wird dies, wenn auch die schnelle Beschaffung über den pharmazeutischen Großhandel nicht mehr immer funktioniert. Auch der Großhandel sieht sich angesichts vergleichbarer Lager- und Verlustrisiken und noch winzigerer Margen bei hochpreisigen Arzneimitteln zu einer möglichst knappen Bevorratungspolitik gezwungen – was häufiger zu „Defekten“ (akuter Lieferunfähigkeit) führt. Absurde Konsequenz: Großhandlungen und auch Apotheken sind nicht traurig, wenn sie von „Hochpreiser“-Umsätzen verschont bleiben. Das mag betriebswirtschaftlich nachvollziehbar sein; versorgungspolitisch ist es jedoch äußerst bedenklich – zumal es vor allem schwerkranke Patienten sind, die auf eine sichere und schnelle Versorgung mit hochpreisigen Arzneimitteln angewiesen sind.

Die Probleme sind nicht naturgegeben und unvermeidbar, sie sind (über die Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV)) menschengemacht. Betrachten wir – weil sie auf die Apotheken durchschlägt – zunächst die Margensituation beim Großhandel. Ihm steht auch bei Hochpreisern mit einem Herstellerabgabepreis (ApU) von z. B. 1000 oder 10.000 Euro zunächst einmal eine Fixmarge von 70 Cent pro Packung zu, die er weder ganz noch teilweise als Rabatt weiterreichen darf. Zusätzlich kann er über einen Aufschlag von 3,15 Prozent auf den ApU verfügen, maximal allerdings 37,80 Euro (die Deckelung greift also ab einem ApU von 1200 Euro). Den prozentualen Teil seiner Marge darf er ganz oder teilweise als Rabatt weitergeben. Der Großhandelsaufschlag (fix plus prozentual) für eine 1000-Euro-Packung (ApU) addiert sich also auf 32,20 Euro (3,22%), bei der 10.000-Euro-Packung addiert sich der Aufschlag auf 38,50 Euro (0,385% Gesamtmarge). Das ist so wenig, dass Spielräume für Rabatt oder gar Skonto zugunsten des Apothekers kaum noch vorhanden sind: Schon ein Prozent Skonto auf einen Großhandelsabgabepreis (AEK) von 10.038,50 Euro (100,38 Euro) würde das Zweieinhalbfache der gesamten Marge übersteigen.

Die Situation auf der Apothekerseite ist ähnlich frustrierend. Ihm steht nach AMPreisV ein Fixhonorar von 8,35 Euro pro Packung plus 3 Prozent auf den AEK zu. Bei einem AEK von 10.000 Euro kommt man insgesamt auf 308,35 Euro (Aufschlag von 3,08%), bei 1000 Euro AEK ergibt sich eine Gesamtmarge von 38,35 Euro (3,83%). Der Kassenrabatt zugunsten der GKV-Kassen, der die Marge zusätzlich senkt, ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber steht in der Verantwortung, die strukturellen Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die einer sicheren und schnellen Versorgung mit hochpreisigen Arzneimitteln entgegenstehen. Er könnte dies tun, indem er z. B. die bisherigen Regelungen durch prozentuale Mindestmargen ergänzt – also Untergrenzen, die sicherstellen, dass eine Bevorratung und Versorgung mit hochpreisigen Arzneimitteln für Großhandlungen und Apotheken nicht zu einem betriebswirtschaftlichen Abenteuer entartet. Das Problem würde sich übrigens noch einmal dramatisch verschärfen, wenn es im Zuge der Good Distribution Practice Guideline (GDP) zu einer restriktiven Auslegung der Retoure-Möglichkeiten käme. Mit praxisfernen, allzu engen Fristen für die Möglichkeit, Retouren vorzunehmen, würde die Versorgung mit hoch- und höchstpreisigen Arzneimitteln für Apotheken und Großhandel vollends zum unkalkulierbaren Risiko.

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