Foto: DAZ/Sket

Dringende Dauermedikation

Ist „Akutversorgung“ hier möglich?

DAP | Eine „Akutversorgung“ liegt dann vor, wenn das verschriebene ­Arzneimittel nicht verfügbar ist und ein dringender Fall vorliegt, der die ­unverzügliche Anwendung des ­Arzneimittels erforderlich macht.

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