Foto: DAZ/Sket

Retax auf kleinste Rabattarznei

Ist diese Praxis rechtmäßig?

DAP | Gemäß SGB V sind rabattierte Arzneimittel vorrangig vor nicht ­rabattierten Arzneimitteln abzugeben, auch wenn diese eine abweichende Menge haben, aber dasselbe N-Kennzeichen tragen. Dennoch gibt es immer wieder Retaxationen, die diesen Bestimmungen nicht ­folgen.

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