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Gröhe warnt: kein vor-schneller Kassenwechsel

Nach der Beitragsreform für die gesetzlichen Krankenkassen hat Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) die Versicherten vor vorschnellen Wechselentscheidungen gewarnt. Eine gute Kasse erkenne man an Leistung und am Preis, sagte er der „Bild“-Zeitung. Sei eine andere Kasse zum Beispiel für Nachfragen schlechter zu erreichen, nütze auch ein besserer Preis nichts. Seit Jahresbeginn können die einzelnen Kassen wieder über einen Teil der Beiträge bestimmen. Dazu wird der bisherige allgemeine Beitrag um 0,9 Punkte auf 14,6 Prozent gesenkt. Auf diesem Niveau ist es den Kassen möglich, einen Zusatzbeitrag zu erheben, dessen Höhe sie selbst festlegen können. Gröhe verspricht sich davon mehr Wettbewerb unter den Kassen. Laut Bundesversicherungsamt haben 31 Kassen (18,1 Mio. Mitglieder) den Zusatzbeitragssatz auf 0,9 Prozent festgelegt, wodurch der Gesamtbeitragssatz gegenüber dem Jahr 2014 unverändert bleibt. Bei 35 Kassen (14,8 Mio. Mitglieder) beträgt der Zusatzbeitragssatz zwischen 0,4 und 0,8 Prozent, fünf Kassen erheben einen ­Zusatzbeitragssatz von bis zu 1,2 Prozent. Der im Durchschnitt erhobene Zusatzbeitragssatz beträgt danach etwas mehr als 0,8 Prozent. Der GKV-Spitzenverband listet auf seiner Internetseite die einzelnen Kassen mit ihren jeweiligen Zusatzbeiträgen auf. Die Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Pfeiffer prognostiziert bereits steigende Zusatzbeiträge.

Aktionsplan für Versorgungsforschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will die Versorgungsforschung weiter stärken: Sie nehme den medizinischen Alltag in den Blick – und liefere damit unmittelbare Anhaltspunkte für Verbesserungen, die den Patienten zugutekommen, erklärte Bundesforschungsministerin Johanna Wanka (CDU). „Unser Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung weiter zu verbessern, deshalb stärken wir die Versorgungsforschung durch einen Aktionsplan.“ Für den Aktionsplan stellt das Ministerium von 2015 bis 2018 insgesamt rund 50 Millionen Euro zur Verfügung. Er ist Teil des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung der Bundesregierung.

14. AOK-Ausschreibung unter Dach und Fach

Die AOK hat kurz vor Weihnachten neue Rabattverträge vorbereitet. Am 23. Dezember brachte die AOK Baden-Württemberg die Zuschläge für die 14. Tranche auf den Weg. Für 103 von 116 ausgeschriebenen Wirkstoffen/-kombinationen wurden mit 29 Pharmaunternehmen Versorgungsverträge geschlossen. Sie treten am 1. Juni 2015 in Kraft und lösen überwiegend die Vereinbarungen der Tranchen zehn und elf ab. Das Umsatzvolumen der jetzt bezuschlagten Präparate lag zuletzt bei rund zwei Milliarden Euro. Zu den besonders umsatzstarken Produkten gehören die Antidepressiva Escitalopram und Sertralin, der Blutdrucksenker Bisoprolol, das Schmerzmittel Ibuprofen, Simvastatin gegen erhöhte Blutfettwerte sowie der Magensäurehemmer Omeprazol. Für 15 Wirkstoffe/-kombinationen der neuen Tranche hat die AOK die Zuschläge im Drei-Partner-Modell erteilt, etwa die Blutdrucksenker Amlodipin und Losartan, der Magensäurehemmer Omeprazol, der Blutfettsenker Simvastatin oder das Neuroleptikum Risperidon. Für einige Wirkstoffe/-kombinationen gingen laut AOK keine bzw. keine zuschlagsfähigen Angebote ein.

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