Gesundheitspolitik

Neues EU-Logo für Versender

Mehr Sicherheit beim Arzneikauf im Internet

BERLIN (lk) | Ab Mitte des Jahres 2015 sind alle Apotheken und sonstigen Unternehmen in der Europäischen Union (EU) verpflichtet, auf ihren Websites das gemeinsame europäische Versandhandelslogo zu verwenden, wenn sie über das Internet Arzneimittel zum Verkauf anbieten. Damit setzt Deutschland eine Mitte 2014 erlassene EU-Richt­linie um.

Das gemeinsame europäische Versandhandelslogo zeigt Verbrauchern, dass ein Versandhändler nach seinem jeweiligen nationalen Recht zum Versandhandel über das Internet mit Arzneimitteln, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, berechtigt ist. Zudem lässt sich zukünftig auf den ersten Blick der Mitgliedstaat erkennen, in dem der Versandhändler niedergelassen ist.

Europäisches Versandhandelslogo Zur Nutzung freige­geben ab 26. Juni 2015, Pflicht ab spätestens 26. Oktober 2015.

Nationales Register

Alle Apotheken und sonstigen Unternehmen, die einen entsprechenden Versandhandel betreiben, werden in ein nationales Versandhandelsregister eingetragen. In Deutschland wird dieses Register vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geführt. Betreiber von Versandapotheken können das neue Logo ab April 2015 bei ihrer zuständigen Landesbehörde beantragen. Genutzt werden darf es ab dem 26. Juni 2015. Dann ersetzt das neue EU-Logo das bisherige Kennzeichen des DIMDI.

Ab 26. Oktober geht es nicht mehr ohne

Es wurde eine Übergangszeit von vier Monaten vereinbart. Daher müssen alle deutschen Versandapotheken spätestens am 26. Oktober das neue Logo einsetzen. Sonst dürfen sie keine Arzneimittel mehr über das Internet vertreiben. Das Logo muss gut sichtbar auf der Internetseite platziert sein. Der Klick führt dann zum Versandhandelsregister des DIMDI. |

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