Gesundheitspolitik

BMG will bei TTIP beschwichtigen

Schreiben an die ABDA: Keine Anhaltspunkte für Aufweichung bestehender Regelungen

BERLIN (jz) | Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht man nicht davon aus, dass die in Deutschland geltenden Regelungen zum Apothekenrecht durch internationale Freihandelsabkommen aufgeweicht werden. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass etwa bei dem mit den USA geplanten Abkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) eine Regelung aufgenommen werden könnte, die die bestehenden deutschen Einschränkungen „in diesem sensiblen Bereich aufweichen“, heißt es in einem Schreiben des BMG an die ABDA. Diese hatte sich Mitte ­Dezember 2014 an das Ministerium gewandt, nachdem die ­Delegierten des Deutschen Apothekertags im September einen Antrag zu TTIP & Co. verabschiedet hatten.

Das CETA-Abkommen mit Kanada (Comprehensive Economic and Trade Agreement) enthalte bereits zahlreiche Vorbehalte gegen Änderungen im Apothekenbereich, die für die ganze EU oder speziell für Deutschland gelten, heißt es in dem BMG-Schreiben. Die Frage, inwieweit der Apothekenbereich oder auch der Versandhandel im Abkommenstext hinreichende Einschränkungen enthalte, habe man mit dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) „intensiv“ erörtert. „Diese Vorbehalte decken alle Beschränkungen ab, die im deutschen Apothekenrecht bestehen, wie etwa das Mehrbesitzverbot, das Fremdbesitzverbot, den beschränkten Versandhandel, die Apothekenpflicht und andere.“

Vorbehalte in TiSA und TTIP

TiSA (Trade in Services Agreement), ein Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen zwischen zahlreichen Staaten – unter anderem den USA und der EU –, werde aller Voraussicht nach einen vergleichbaren Vorbehalt enthalten, heißt es weiter. In den bisher erstellten Papieren zu TiSA seien diese bereits vorgesehen und es bestehe „keine Absicht, sie dort wieder herauszunehmen“. Auch in den TTIP-Verhandlungen gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass eine Regelung aufgenommen werden könnte, die bestehende deutsche Einschränkungen in diesem sensiblen Bereich aufweiche.

Ausbildungsstandard wahren

Was die Anerkennung von Berufsqualifikationen betrifft, teilt das BMG nach eigenen Angaben die Auffassung der ABDA, dass in den Abkommen die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes gewahrt werden müsse. „Wir geben Ihnen völlig Recht“, schreibt das Ministerium, „dass die Tätigkeit der Apotheker in internationalen Handelsabkommen nicht nur im Zusammenhang mit dem Pharmasektor zu sehen ist, sondern auch und ­gerade in der Erbringung von ­Gesundheitsdienstleistungen.“

Im Ministerium ist man offen für einen Austausch: Für ergänzende Gespräche stehe man zur Verfügung, weitere Stellungnahmen könnten jederzeit eingereicht werden und würden an das federführende BMWi weitergereicht. |

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